2017-11-14 10:35:00

D: Drittes Geschlecht - Kirchenrechtliche Konsequenzen


Die Möglichkeit, ein drittes Geschlecht im Geburtenregister eintragen zu lassen, wirft kirchenrechtlich Fragen auf. Der Theologe Thomas Schüller erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur KNA, dass das entsprechende Urteil des Bundesverfassungsgerichts in der Deutschen Bischofskonferenz noch zu bewerten sei. Dadurch werden sowohl der kirchenrechtliche Status der Ehe als auch die Bestimmungen zum Zugang zur Priesterweihe berührt. Schließlich müsse möglicherweise die christliche Sicht auf den Menschen überdacht werden, so Schüller.

(kna 14.11.2017 sh)








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