2017-08-04 11:15:00

D: Orden gelten weiterhin als gemeinnützig


Kirchliche Ordensgemeinschaften in Deutschland können ihren Gemeinnützigkeits-Status behalten und daher weiter von Steuervorteilen profitieren. Das geht nach Angaben der österreichischen Nachrichtenagentur Kathpress aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs am Mittwoch hervor. In Deutschland können Vereine, die die „vom Grundgesetz geschützte wesensmäßige Gleichheit aller Menschen“ nicht fördern, weil sie beispielsweise keine weiblichen Mitglieder zulassen, eigentlich nicht als gemeinnützig eingestuft werden. Verfolgen die Vereinigungen allerdings ausschließlich mildtätige oder kirchliche Zwecke, ist die Anerkennung als gemeinnützig dennoch möglich. Das betrifft unter anderem Krankenpflegeorden oder Anbetungsschwestern. Freimaurern sprach Der Bundesfinanzhof die Gemeinnützigkeit ab, da sie Frauen ausschließen und nicht ausschließlich karitative Zwecke verfolgen. Unklar ist noch, was das Urteil für den Status katholischer Schützenbruderschaften bedeuten wird.

(kap 04.08.2017 jm)

 








All the contents on this site are copyrighted ©.