2017-07-07 13:47:00

Türkei: Klöster werden doch nicht Religionsbehörde gegeben


Die türkische Regierung hat ihre Entscheidung zurückgenommen, die Eigentumsrechte an 50 Kirchen und Klöstern der syrischen Tradition im Gebiet von Mardin im Zusammenhang mit der Munizipalreform an das Diyanet (die im Prinzip nur für den islamisch-sunnitischen Kultus zuständige Religionsbehörde) zu übertragen. Dies berichtete die assyrische Nachrichtenagentur AINA unter Berufung auf das Büro des Gouverneurs von Mardin, Mustafa Yaman am Freitag.

Die Auskunft aus dem Büro lautete, die Frage der 50 Kirchen und Klöster müsse zunächst eindeutig rechtlich geklärt werden, bis dahin werde es keine Übertragung der Eigentumsrechte an das Diyanet geben. Allerdings bleibe die Eintragung der Grundstücke und Immobilien auf das Schatzamt aufrecht, wobei bis heute unklar ist, was das konkret bedeutet.

In der Türkei sind die Kirchen nicht als juristische Personen anerkannt, nach islamischem Vorbild muss für jedes einzelne Gotteshaus und jedes Kloster eine eigene „geistliche Stiftung" (vakif) gebildet werden, die dann Trägerin und Rechtsvertreterin der betreffenden kirchlichen Einrichtung ist. Der Vorsitzende der Stiftung des St. Gabriel-Klosters, Kuryakos Ergün, erklärte im Gespräch mit AINA, die endgültige Lösung könne nur darin bestehen, dass die Eigentumsurkunden auf die „geistlichen Stiftungen" der einzelnen Gotteshäuser und Klöster ausgestellt werden.

Die Maßnahmen der türkischen Regierung hatten nicht nur in der weltweiten Diaspora der Christen der syrischen Tradition heftige Reaktionen ausgelöst, es gab auch kritische Stimmen von Regierungen aus aller Welt.

 

(kap 07.07.2017 ord)








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