2017-06-15 06:49:00

Mexiko/USA: „Länder begehen Menschenrechtsverletzungen“


Die Migrationspolitik der USA missachtet die Rechte von Menschen auf der Flucht in Zentralamerika. Diesen Vorwurf hat die Menschenrechtsorganisation Amnesty International in einem am Donnerstag veröffentlichten Bericht erhoben. Aber auch den Behörden in Mexiko wirft die Organisation Menschenrechtsverletzungen von Flüchtlingen vor.

„Die US-amerikanische Grenzbehörde Customs and Border Protection (CBP) verweigert schutzsuchenden Menschen rechtswidrig die Einreise in die Vereinigten Staaten, die auf der Flucht vor der tödlichen Gewalt in Zentralamerika sind“, sagte die Expertin für Amerika bei Amnesty International Deutschland, Maja Liebing. Sie wirft der strikten Migrationspolitik von US-Präsident Trump vor, nicht nur gegen internationale Menschenrechtsstandards zu verstoßen, sondern auch die Flüchtlinge in tödliche Gefahr zu bringen.

Denn „Menschen auf der Flucht wenden sich in ihrer Verzweiflung an Schlepper und riskieren, Opfer von Ausbeutung und Gewalt zu werden“, schilderte Liebing. Laut Amnesty seien in einem Bezirk der Wüste Arizonas zwischen November 2016 und April 2017 71 Menschen ums Leben gekommen, im Vergleichszeitraum vom Vorjahr seien es hingegen nur 43 Migranten gewesen. Außerdem hielten die US-Einwanderungsbehörden Asylsuchende teilweise über Monate in Haftzentren an der Grenze fest; darunter seien Familien mit Babys, die bis zu 600 Tage festgesessen seien, kritisierten die Menschenrechtler.

Vorwürfe richtet Amnesty auch gegen die Politik südlich der Grenze: „Statt den Menschen auf der Flucht aus Zentralamerika zu helfen, setzt Mexiko vor allem auf eine Politik der Abschottung und Abschiebung“, sagte Länderexpertin Liebing. Bei den meisten abgeschobenen Migranten handele es sich dabei um Menschen aus El Salvador, Honduras und Guatemala. Staaten, aus denen Tausende wegen „exzessiver Bandengewalt“ fliehen, kritisiert Amnesty. Deswegen setze sich die Organisation für eine Rechtsberatung für Flüchtlinge in Mexiko ein, heißt es in dem Bericht.

(pm 14.06.2017 fr) 








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