2017-05-24 12:56:00

Indonesien: Ahok zieht Berufung gegen Haftstrafe zurück


Der christliche Politiker Basuki Tjahaja Purnama wird gegen seine Haftstrafe keine Berufung einlegen. Das gaben seine Ehefrau und sein Anwalt an diesem Dienstag bekannt. Der „Ahok“ genannte ehemalige Gouverneur von Jakarta wolle so zu einer Beruhigung der politischen Lage beitragen und verhindern, dass sein Fall politisch instrumentalisiert wird, erklärte er den Angaben nach in einem Brief an seine Ehefrau Veronica Tan.

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) äußerte in einem Pressestatement Hochachtung für Ahoks Entscheidung, der erst kürzlich in der Stichwahl um das Gouverneursamt für Jakarta seinem muslimischen Gegenkandidaten unterlag. Dennoch sei die Entscheidung des christlichen Politikers, seinen Widerspruch gegen eine zweijährige Gefängnisstrafe zurückzuziehen, „Ausdruck der Hilflosigkeit von Indonesiens religiösen Minderheiten angesichts des wachsenden Einflusses radikaler Islamisten“, bewertet die GfbV den Schritt. Basuki Tjahaja Purnama war wegen angeblicher Blasphemie am 9. Mai verurteilt worden.

„Die Geste Ahoks ist bemerkenswert und zeugt von großem Verantwortungsbewusstsein angesichts der angeheizten politischen Diskussion um das umstrittene Urteil“, erklärte der GfbV-Asienexperte Ulrich Delius am Mittwoch in Göttingen. „Fraglich ist jedoch, ob es den religiösen Minderheiten nutzt, die nach dem spektakulären Verfahren verängstigt sind und um ihre Religionsfreiheit bangen. Dringend braucht Indonesien eine breite öffentliche Diskussion der Blasphemie-Vorschriften und klarere Regeln, um eine Instrumentalisierung von Religion in der Politik zu verhindern.“

Erst am Montag hatten drei UN-Menschenrechtsexperten an die indonesische Regierung appelliert, das umstrittene Urteil gegen Ahok aufheben zu lassen und die Kriminalisierung der Blasphemie zu beenden. Die drei Sonderberichterstatter des UN-Menschenrechtsrates Ahmed Shaheed, David Kaye und Alfred de Zayas wiesen zur Begründung ihrer Forderung darauf hin, dass die Blasphemie-Vorschriften die Meinungsfreiheit und die Religionsfreiheit religiöser Minderheiten verletzen.

(pm 24.05.2017 cs)








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