2017-05-11 14:32:00

Argentinien: Bischof bedauert Entlassung eines Ex-Militärs


Das Oberste Gericht in Argentinien hat entschieden, dass ein früheres Mitglied einer paramilitärischen Polizeieinheit vier Jahre vor Haftablauf auf freien Fuß kommt. Die Richter bezogen sich trotz nachgewiesener Verbrechen gegen die Menschlichkeit dabei auf das sogenannte Zwei-zu-eins-Gesetz. Das sieht vor, dass Verurteilte jeden Tag im Gefängnis doppelt angerechnet bekommen, wenn sie zuvor die Höchstdauer von zwei Jahren in Untersuchungshaft saßen. Mit Bezug auf dieses Gesetz reichten bereits kurz nach dem Urteil weitere Ex-Militärs einen Antrag auf Hafthalbierung beim Obersten Gericht ein.

Nach heftigen Protesten gegen das Urteil von Opposition und Menschenrechtsgruppen, aber auch bei Straßendemonstrationen, hat das Parlament inzwischen ein Eilgesetz erlassen, das solche Hafthalbierungen für frühere Militärs verbietet.

Auch der argentinische Militärbischof Santiago Olivera hatte zuvor das Urteil kritisiert. „Manche denken, dass Aussöhnung Straffreiheit und das Vergessen schwerer Straftaten bedeutet, doch so ist es nicht“, sagte er in einem Radiointerview. Aussöhnung sei nur authentisch, wenn es Gerechtigkeit, Entschädigung und Wahrheit gebe, so der Bischof und verwies auf eine Stellungnahme der argentinischen Bischofskonferenz bei ihrem letzten Treffen: „Die Kirche will nicht vergessen.“ Olivera bezeichnete es als „traurig“, dass Argentinien noch weit von „wahrer Aussöhnung“ entfernt sei. Zur Realität gehöre, dass es noch offene Wunden auf allen Seiten gebe.

(fides/efe 11.05.2017 fr)  








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