2017-04-10 18:02:00

UNHCR kritisiert Ungarns Umgang mit Schutzsuchenden


Tief besorgt hat sich das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) über Ungarns Umgang mit Schutzsuchenden gezeigt. So hält die UN-Organisation die europäischen Mitgliedsstaaten dazu an, vorübergehend keine Flüchtlinge mehr nach Ungarn zu schicken, wie aus einer Pressemeldung von diesem Montag hervorgeht. „Angesichts der Verschlechterung der Situation von Asylantragstellern in Ungarn verlange ich von den Staaten, jedwede Überführung von Antragstellern in das Land auszusetzen“, so UN-Flüchtlingskommissar Filippo Grandi. Das sollte solange gelten, „bis Ungarns Praktiken und Politiken dem europäischen und internationalen Recht entsprechen“.

Kinder hinter Stacheldraht

Grund für den Antrag sind die Ende März in Kraft getretenen Bestimmungen Ungarns zum Umgang mit Flüchtlingen. Das Gesetz sieht vor, dass Schutzsuchende in Ungarn für die gesamte Dauer ihres Asylverfahrens in Lagern festgehalten werden müssen. Unter den derzeit insgesamt 110 Flüchtlingen in dieser Lage, die in Containerdörfern nahe der serbischen Grenze hinter Stacheldraht eingesperrt sind, befinden sich laut UNHCR-Angaben auch Familien mit Kindern und mehrere unbegleitete Minderjährige.

Gewalt gegen Schutzsuchende

Zudem komme es an der Grenze nach wie vor zu „schwerwiegenden“ Fällen von Misshandlungen und Gewalt gegen Schutzsuchende durch ungarische Polizei und Sicherheitskräfte, heißt es in der Pressemeldung des UNHCR weiter. „Diese inakzeptablen Praktiken müssen aufhören. Ich halte die ungarischen Behörden dazu an, dass sie jedweden Missbrauch und die Gewalt weiter untersuchen“, appelliert Flüchtlingshochkommissar Grandi an Ungarn, das seit 2004 der EU angehört. Ungarn verweigere sich durch „restriktive physische und politische Barrieren“ der Verpflichtung, Schutzsuchenden Zutritt in das EU-Land und ihnen die Möglichkeit auf einen Asylantrag zu gewähren, so Grandi weiter.

Laut der sogenannten Dublin-Verordnung ist das EU-Land, das Migranten als erstes aufnimmt, für die Durchführung der Asylverfahren zuständig.

(pm 10.04.2017 pr)








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