2017-04-04 14:09:00

Papst Franziskus erlaubt Trauungen bei Piusbruderschaft


Die Ehe-Trauung vor einem Priester der Piusbruderschaft wird künftig auch von der katholischen Kirche anerkannt. Wie aus einem Brief der Glaubenskongregation hervorgeht, der an diesem Dienstag veröffentlicht wurde, können künftig katholische Paare in Gottesdiensten der Piusbruderschaft gültig heiraten. Am ungeklärten Status der Bruderschaft ändere das nichts, heißt es in dem Schreiben. Es gehe aber darum, ein pastorales Entgegenkommen des Papstes gegenüber den Gläubigen aufzuzeigen, „die den pastoralen Aktivitäten der Bruderschaft folgen“.

Bisher galt, dass Katholiken bei der nicht in voller Gemeinschaft mit der Kirche stehenden Bruderschaft ausschließlich das Bußsakrament gültig und erlaubt empfangen durften. Damit setzte Papst Franziskus die zuvor geltende Regelung für das Heilige Jahr der Barmherzigkeit in dauerndes Recht um. 

Konkret sieht es künftig so aus: Die entsprechende Diözese und die Bruderschaft des heiligen Pius X. sollen künftig zusammenarbeiten. Demnach solle die Trauassistenz von einem Diözesanpriester übernommen werden, während die eigentliche Heilige Messe von einem Priester der Bruderschaft gefeiert wird. Sollte dieses Vorgehen nicht eingehalten werden können, kann der Ortsbischof „die erforderlichen Vollmachten unmittelbar dem Priester der Bruderschaft“ erteilen.

Die neue Erlaubnis solle „Gewissensnöte der Gläubigen, die der Piusbruderschaft anhängen“ ebenso beseitigen wie bestehende Rechtsunsicherheiten in Bezug auf das Ehesakrament, heißt es im Schreiben weiter. „Zugleich könnte dies zur vollen institutionellen Einigung beitragen.“

Der von Vatikan-Seite für den Dialog zuständige Erzbischof Guido Pozzo hatte bereits im vergangenen Jahr erklärt, die Piusbrüder hätten das Angebot für die zukünftige Rechtsgestalt der Bruderschaft innerhalb der Kirche akzeptiert. Der Generalobere der Piusbrüder, Bischof Bernard Fellay, war bereits mehrfach zu Gesprächen im Vatikan und war dort auch mit Papst Franziskus zusammengetroffen.

Das Schreiben der Glaubenskongregation, das vom Präfekten Kardinal Gerhard Ludwig Müller und dem Sekretär der Päpstlichen Kommission „Ecclesia Dei“, Guido Pozzo, an die Ortsbischöfe gerichtet ist, wurde mit dem Datum 27. März 2017 gekennzeichnet.

(rv/kna 04.04.2017 mg)

 

Hier der Brief im offiziellen deutschen Wortlaut:

 

 

Brief der Päpstlichen Kommission "Ecclesia Dei"

an die Bischöfe der betroffenen Bischofskonferenzen

über  die Erlaubnis zur Feier der Eheschließung

der Gläubigen der Priesterbruderschaft Sankt Pius X.

 

Hochwürdigste Herren Kardinäle!

Hochwürdigste Herren Erzbischöfe und Bischöfe!

Wie Ihnen bekannt ist, gibt es seit einiger Zeit verschiedene Begegnungen und Initiativen mit dem Ziel, die Priesterbruderschaft des heiligen Pius X. in die volle Gemeinschaft der Kirche zurückzuführen. Der Heilige Vater hat beispielsweise kürzlich entschieden, allen Priestern der Piusbruderschaft die Vollmacht zu erteilen, den Gläubigen gültig die Beichte abzunehmen (vgl. das Schreiben Misericordia et misera, Nr. 12), um auf diese Weise die Gültigkeit und die Erlaubtheit des von ihnen gespendeten Sakraments zu sichern und die Menschen nicht zu beunruhigen.

Aufgrund derselben pastoralen Gesinnung, die darauf abzielt, trotz der derzeit objektiv andauernden kirchenrechtlichen Illegitimität der Piusbruderschaft den Gläubigen in ihren Gewissensnöten entgegenzukommen, hat der Heilige Vater auf Vorschlag der Kongregation für die Glaubenslehre und der Kommission Ecclesia Dei entschieden, die hochwürdigsten Ortsordinarien zu bevollmächtigen, auch die Erlaubnis zur Feier der Eheschließung der Gläubigen, die den pastoralen Aktivitäten der Bruderschaft folgen, nach den folgenden Maßgaben erteilen zu können.

Wann immer möglich, soll die Vollmacht zur Eheassistenz seitens des Ordinarius einem Diözesanpriester (oder jedenfalls einem regulären Priester) erteilt werden, um die Konsenserklärung der Partner bei der Feier des Sakraments entgegenzunehmen, die nach der Liturgie des Vetus ordo zu Beginn der Heiligen Messe erfolgt. Daran schließt sich die Feier der Votivmesse durch einen Priester der Bruderschaft an.

Sollte das nicht möglich oder sollte kein Diözesanpriester anwesend sein, der den Konsens der Partner entgegennimmt, kann der Ordinarius erlauben, die erforderlichen Vollmachten unmittelbar dem Priester der Bruderschaft, der auch die Heilige Messe feiert, zu erteilen. Dieser ist zu ermahnen, pflichtgemäß der Diözesankurie alsbald die Trauungsdokumente zukommen zu lassen.

 

Sicherlich können auch auf diese Weise manche Gewissensnöte der Gläubigen, die der Piusbruderschaft anhangen, und manche Unsicherheiten in Bezug auf die Gültigkeit des Ehesakramentes beseitigt werden. Zugleich könnte dies zur vollen institutionellen Einigung beitragen. Diesbezüglich vertraut dieses Dikasterium auf Ihre Mitarbeit.

 

Papst Franziskus hat in seiner am 24. März 2017 dem unterzeichneten Kardinalpräsidenten der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei gewährten Audienz dieses Schreiben approbiert und seine Veröffentlichung angeordnet.

 

Rom, am Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre, den 27. März 2017

 

Gerhard Card. Müller

Präsident

 

Guido Pozzo

Sekretär








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