2017-03-17 11:39:00

D: Mangelnde Papiere = Mangel an Menschwürde?!


Unter dem Titel „Gesundheitsversorgung und aufenthaltsrechtliche Illegalität – Anspruch und Umsetzung“ ist an diesem Freitag die XIII. Jahrestagung Illegalität in Berlin zu Ende gegangen. Dazu kamen rund 120 Fachleute aus Kirche und Nichtregierungsorganisationen, Verwaltung, Politik und Wissenschaft in der Katholischen Akademie in Berlin zusammen.

Es wurde über die Situation von Schwangeren in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität, den Versicherungsschutz von EU-Bürgern mit unklarem Arbeitsstatus sowie die Gesundheitsversorgung von Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus in den Niederlanden und in Italien diskutiert. Der Vorsitzende der Migrationskommission der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Stefan Heße, forderte in seinem Vortrag eine größere Sensibilität für die besonderen Bedürfnisse der Betroffenen: „Mangelnde Papiere dürfen keinen Mangel an Menschwürde bedeuten.“ Aufgabe der Kirche sei es, „sich all derer anzunehmen, die – an den Rand unserer Gesellschaft gedrängt – im Verborgenen leben; ihnen eine Stimme zu verleihen; ihre Menschenwürde in Worten und Taten zu verteidigen“.

Der Erzbischof forderte, „dass Menschen ihren Anspruch auf medizinische Grundversorgung ohne Furcht vor Aufdeckung ihres Status und Abschiebung geltend machen können“. Darüber hinaus müsse es allen schwangeren Frauen möglich sein, „ihr Kind frei von Angst auf die Welt zu bringen“ und die erforderliche Vor- und Nachsorge zu erhalten.

Weitere Fachvorträge widmeten sich unter anderem der Gesundheitsversorgung von Menschen „ohne Papiere“. Dabei wurde immer wieder auf die Kluft zwischen dem rechtlichen Anspruch auf medizinische Behandlung einerseits und der faktischen Umsetzbarkeit dieses Rechts andererseits hingewiesen. Als Pilotprojekte wurden das niedersächsische Modell des „anonymen Krankenscheins“ sowie die Hamburger „Clearingstelle zur Gesundheitsversorgung von Ausländern“ vorgestellt.

(pm 17.03.2017 gbs)








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