2017-02-11 10:19:00

Deutschland: Kirchen begrüßen neues Kopftuch-Urteil


Das Kopftuch-Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg wird von den großen christlichen Kirchen begrüßt. Der Generalvikar der Erzdiözese Berlin, Manfred Kollig, und der Konsistorialpräsident der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-Oberlausitz, Jörg Antoine, haben die Entscheidung am Freitag als Aufforderung zu mehr religiöser Toleranz des Staates gewertet.

Am Donnerstag hatte das Gericht einer muslimischen Lehramtsbewerberin bei einer Entschädigungsklage recht gegeben, die aufgrund ihres Kopftuchs abgelehnt worden war. Zugleich forderte das Gericht, das Berliner Neutralitätsgesetz von 2005 müsse anders ausgelegt werden als bisher. So dürfe der Staat Lehrkräften nur bei einer konkreten Gefährdung des Schulfriedens verbieten, auffällige religiöse Kleidungsstücke zu tragen. Das Gericht berief sich dabei auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Kollig nannte die Entscheidung „ein gutes Zeichen, dass staatliche Neutralität und persönliche Überzeugung sich nicht ausschließen". Das bestätigten auch Erfahrungen in den katholischen Schulen oder im Religionsunterricht. Wo „religiöse Überzeugungen offen gezeigt werden dürfen, wo jemand seinen Standpunkt vertreten darf, regt das zu Fragen und Diskussionen an", so der Verwaltungschef der Erzdiözese. „Es diskriminiert nicht und schließt nicht aus. Es führt dazu, andere Überzeugungen besser zu verstehen, ohne sie übernehmen zu müssen." Ein Verbot könne nicht die bessere Lösung sein, betonte Kollig.

Antoine äußerte die Hoffnung, „dass die Entscheidung Berlin hilft, sich zu mehr religiöser Toleranz durchzuringen". Der Staat dürfe eine Gefährdung des Schulfriedens nicht nur abstrakt behaupten, sie müsse auch konkret gegeben sein. „Alle müssen wieder lernen, sich von Auffassungen konfrontieren zu lassen, die sie selbst nicht teilen", erklärte der evangelische Chefjurist. 

(kap/kna 11.02.2017 jg)








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