2017-02-10 10:18:00

D: Berliner Gericht gibt muslimischer Lehrerin Recht


Ein generelles Koptuchverbot für Lehrerinnen ist ohne konkrete Gefährdung des Schulfriedens nicht zulässig. Das hat das Berliner Landesarbeitsgericht am Donnerstag entschieden. Das Land Berlin hatte die Bewerbung einer muslimischen Grundschullehrerin abgelehnt, weil diese erklärt hatte, sie werde im Unterricht Kopftuch tragen. Die Lehrerin verklagte das Land und hat nun in zweiter Instanz Recht bekommen. Das Land Berlin muss eine Entschädigung in der Höhe von zwei Monatsgehältern (8.680 Euro) an die Klägerin zahlen. Das „Berliner Neutralitätsgesetz“ müsse, so das Gericht, im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ausgelegt werden. „Eine konkrete Gefährdung durch die Klägerin mache auch das beklagte Land nicht geltend“, schreibt das Gericht in einer Pressemitteilung.

Die erste Instanz hatte die Entschädigungsklage im April 2016 zurückgewiesen. Das Land Berlin hat die Möglichkeit, vor dem Bundesarbeitsgericht in Revision zu gehen. Das Neutralitätsgesetz verbietet Lehrkräften und anderen staatlichen Bediensteten das Tragen religiös geprägter Symbole bei der Arbeit.

(pm 10.02.2017 dh)








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