2017-01-18 11:37:00

D: Künstler wegen Störung der Religionsausübung verurteilt


Ein Saarbrücker Künstler muss wegen Hausfriedensbruch und Störung der Religionsausübung eine Geldstrafe von 700 Euro zahlen. Der freischaffende Künstler Alexander Karle hatte für einen Videobeitrag Liegestützen auf einem Altar gemacht. Außerdem trägt er die Kosten des Verfahrens. Karles Verteidiger kündigte Berufung an.

Karle war im Januar 2016 in den abgesperrten Altarraum der Saarbrücker Basilika Sankt Johann vorgedrungen, auf den leeren Altar geklettert und hatte dort 30 Liegestützen gemacht. Damit habe er den Straftatbestand des beschimpfenden Unfugs an einem Ort des Gottesdienstes begangen, urteilte das Gericht an diesem Dienstag. Die Kunstfreiheit sei „nicht uferlos verfassungsrechtlich garantiert“, da sie Schranken in den Rechten Dritter fände.

In Karls Aktion, „Pressure to perform“ (Leistungsdruck), sei es ihm um Kritik an der Leistungsgesellschaft gegangen. Er würde das Video im Nachgang zwar jederzeit wieder aufnehmen, aber „mehr darauf hinweisen, dass ich niemanden damit beleidigen wollte“. Falls das passiert sein soll, dann tue es ihm leid.

Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst wegen Störung der Religionsausübung und Hausfriedensbruch einen Strafbefehl über 60 Tagessätze zu je 25 Euro, also 1.500 Euro, beantragt. Weil Karle Widerspruch eingelegt hatte, kam es zu dem Prozess.

(kap/kna 18.01.2017 dh)








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