2016-12-29 09:39:00

Italien: Requiem für einen Mafia-Boss? Untersagt!


Dass ein Pfarrer einer Heimatgemeinde ein öffentliches Requien für ein Gemeindemitglied feiert, das weit weg verstorben ist, ist so ungewöhnlich nicht. Dass der Bischof strikt dagegen ist, lässt dann aber schon aufhorchen. Francesco Cacucci, Bischof von Bari-Bitono, hat Michele Delle Foglie aus dem Ort Grumo Appula (Apulien) verboten, öffentlich zu zelebrieren. Der Grund: der Verstorbene Rocco Sollecito galt bei der Polizei Kanadas, wo er lebte, als einer der Hauptköpfe hinter der größten italienischstämmigen Mafiaorganisation des Landes, der Rizzuto-Familie. Er war im Mai erschossen worden, sein Auto wurde von Dutzenden von Kugeln durchschlagen.

Das geplante Requiem für ihn hat italienweit Aufmerksamkeit erregt, angefangen vom Bürgermeister und der Polizei des Ortes, aber auch Mitglieder der Gemeinde waren dagegen, bis der Bischof einschritt. „Es hätte öffentlichen Charakter gehabt und wäre, was die Kirche angeht, ein Anlass zum Skandal gewesen und was die Stadt angeht eine Störung der öffentlichen Ordnung“, erklärt Bischof Cacucci gegenüber Radio Vatikan seine Entscheidung.

Mafiosi gehören nicht zur Kirche

Jetzt will sich der Priester an den Papst wenden, das hatte er öffentlich gesagt und auch seinem Bischof geschrieben. Der aber lässt sich nicht beeindrucken. „Natürlich hat jeder Priester das Recht, sich an den Papst zu wenden, er kann um eine Audienz bitten; aber es wäre schon merkwürdig, nicht zu erkennen, dass wenn eine liturgische Feier Anstoß erregen würde, diese nicht stattfinden kann. Das ist auch schon in vielen anderen Fällen in der Kirche so geschehen.“

Ob ein Appell an den Papst geholfen hätte, ist außerdem fraglich, der Papst hatte bei seinem Besuch in Neapel 2014 gesagt „Diejenigen, die in ihrem Leben, wie die Mafiosi, diesen Weg des Bösen beschreiten, sind nicht in Gemeinschaft mit Gott: Sie sind exkommuniziert!“ Dass Mafiosi nicht zur Kirche gehören, betonte er auch ein Jahr später. In einer Ansprache an die Pilger einer von der Mafia besonders heimgesuchten Region hatte er betont, dass „äußerliche religiöse Gesten, die nicht von einer wahren und öffentlichen Bekehrung begleitet werden“ nicht ausreichten, um Teil der christlichen Gemeinschaft zu sein. Mit der „typischen Bosheit und Arroganz der Unterwelt“ werde die „Illegalität“ zum Lebensstil der Betreffenden.

Ein Fall des öffentlichen Anstoßes

Es geht aber gar nicht um den Verstorbenen, sondern um das Gebet durch die Angehörigen, lautet der Einwand des Priesters, unter anderem gegenüber italienischen Zeitungen. Das beeindruckt den Bischof nicht. „Ein Bischof kann eine Feier verbieten, wenn diese Feier Zweifel in den Gläubigen erzeugt. Dieser Zweifel ist in diesem Fall sehr klar. Hier mangelt es an Ausgewogenheit und hier fehlt die Klugheit.“

Er habe sich nicht auf vermutliche oder vermeintliche Verbrechen bezogen, sondern ganz einfach auf die völlige Unklarheit, die durch die Einladung entstanden sei. Hat die Kirche nun Verbindungen zur Mafia oder nicht?, das sei erneut unklar geworden. „Ich denke, dass es diesen Glauben immer noch gibt. Ob den Betroffenen das klar ist, das wissen nur ihr Gewissen und Gott. Auf jeden Fall aber ist die Aufgabe der Kirche auch eine pädagogische, die nicht nur die Gewissen angeht. Hier geht es auch um die Auswirkungen von solchem Verhalten auf die Menschen. Um jeden möglichen Zweifel zu vermeiden, bin ich hier eingeschritten.“ Es dürfe keine Zweifel geben, dass die Kirche keine Verbindungen zur Welt der Kriminalität unterhält, betont der Bischof. Deswegen der Bezug auf den Kanon des Kirchenrechts, der von öffentlichem Anstoß spricht und dem Bischof die Unterbindung erlaubt.

Geht diese prinzipielle Entscheidung nicht auf Kosten der Gläubigen vor Ort? „Ich bin überzeugt, dass die übergroße Mehrheit der Menschen mein Einschreiten versteht, und ich bekomme auch von überall her dauernd Briefe der Unterstützung. Wenn jemand damit aber nicht einverstanden ist, dann ist das Teil seiner eigenen Freiheit.“

 

(rv 29.12.2016 ord)








All the contents on this site are copyrighted ©.