2016-12-08 14:29:00

Priesterausbildung: „Größte Aufmerksamkeit“ für Missbrauchsfragen


Bei der Priesterausbildung muss der Frage nach dem Schutz Minderjähriger „größte Aufmerksamkeit“ geschenkt werden. Das ist eine der aktualisierten Regelungen, wie sie in der neuen Rahmenordnung für die Priesterausbildung vorgelegt wird. Es müsse genau geschaut werden, ob die Kandidaten für das Seminar oder später für die Weihen „in Delikte oder problematische Situationen“ verwickelt seien (Nr. 202). Außerdem muss in das Programm der Priesteraus- und weiterbildung eine Sensibilisierung für Fragen von Gewalt und Ausbeutung von Minderjährigen stattfinden, so das Dokument. „Dabei sind verschiedene Bereiche möglicher Ausbeutung oder Gewalt, wie beispielsweise Kinderhandel, Jugendarbeit und sexueller Missbrauch Minderjähriger und Erwachsener mit Behinderung, zu berücksichtigen." Es sei außerdem nützlich, dass die verantwortlichen Bischöfe diesbezüglich mit der Päpstlichen Kommission zum Schutz von Minderjährigen zusammen arbeiten.

Homosexuelle Priesteramtskandidaten

Was homosexuelle Kandidaten angeht, stellt das Dokument fest, dass Menschen, die ihre Homosexualität ausleben, „tiefsitzende homosexuelle Tendenzen haben oder eine sogenannte ‚homosexuelle Kultur’ unterstützen“, nicht ins Seminar oder zu den Weihen zugelassen werden können (199). Es sei unehrlich, seine eigenen homosexuellen Neigungen zu verschweigen, um doch noch zur Priesterweihe zu gelangen. Es gebe kein ‚Recht auf eine Weihe’, hier müssten Wahrheit und Authentizität zur Geltung kommen. Eine auf solche Weise gelebte Sexualität verhindere auf schwerwiegende Weise, „korrekte Beziehungen zu Männern und Frauen aufzubauen ”, so das Dokument. Wenn es sich hingegen nur um vorübergehende Tendenzen, wie etwa in einer noch nicht abgeschlossenen Adoleszenz, handle, dann müsse sichergestellt werden, dass diese mindestens drei Jahre vor der Diakonenweihe überwunden seien.

Kontext der Ortskirche

Deutlich betont das Dokument, dass Priesterausbildung unbedingt im Kontext der jeweils eigenen Ortskirche stattzufinden hat (Nr. 126). Nur vor diesem Hintergrund ließe sich auch eine Berufung zum Priestertum überhaupt erst prüfen, die Ortskirche sei auch als „Zeugin der von den einzelnen erreichten Fortschritte hinsichtlich ihrer menschlichen und christlichen Reife für die Priesterweihe“ von Bedeutung.

Einbeziehung von Frauen

Für wichtig hält die Ausbildungsordnung auch die Einbeziehung von Frauen in die Priesterausbildung, ein Anliegen, das auch die vergangene Versammlung der Bischofssynode 2015 in ihr Abschlussdokument aufgenommen hatte (Nr 95, 151). Besonders bei der Frage nach der Eignung sollen ausdrücklich auch Frauen gefragt werden (Nr. 205).

Das Dokument stärkt die Bedeutung, welche die „Ausbildungsgemeinschaft“ für den Kandidaten hat, vor allem der Ausbildungsleiter. Der Bischof bleibe verantwortlich für die Zulassung oder Ablehnung, aber „in nicht wenigen Fällen“ habe es zu viel Leid geführt, wenn der Bischof sich über das Urteil der Ausbildungsgemeinschaft bezüglich einer solchen Eignung hinweg gesetzt habe, stellt das Dokument fest (206).

 

(rv 08.12.2016 ord)








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