2016-12-03 11:00:00

Schweiz: „Bei Verdacht auf Sterbehilfe kein Sterbesakrament“


Priester des Schweizer Bistums Chur sollen nach dem Willen von Bischof Vitus Huonder bei Verdacht auf Sterbehilfe auf die  Spendung des Sterbesakraments, der Krankensalbung, verzichten. Auch Palliativ-Fürsorge könne unter Umständen dem natürlichen Vorgang des Sterbens und damit Gottes Schöpferwillen widersprechen, schreibt der Bischof zum diesjährigen „Tag der Menschenrechte“ am kommenden 10. Dezember.

„Nicht wir bestimmen über Leben und Tod. Gott verfügt über unser Leben. Gott verfügt über unser Sterben“, schreibt Huonder. In seinem Hirtenbrief mit dem Titel „Humanes Sterben aus der Sicht des Glaubens“ beruft er sich auf den Katechismus der Katholischen Kirche und eine Vatikan-Erklärung zu Sterbehilfe aus dem Jahr 1980.

Angesichts eines „weit verbreiteten Gesinnungswandels bezüglich des humanen Sterbens“ stehe ein Priester heute nicht selten vor einer schwierigen seelsorgerlichen Situation, wenn er ans Sterbebett gerufen werde, so Huonder. Unter humanem Sterben verstehe man heute „die Bestimmung der Todesstunde durch die Vorkehrungen der sogenannten Sterbehilfe-Organisationen“.

Die „Bereitschaft zur Selbsttötung des Patienten und die Beihilfe Umstehender und Verwandter“ versetze einen Priester in eine „geradezu unmögliche Lage“, wenn er zur Spendung der Sakramente gerufen werde, schreibt der Bischof; „denn unter diesen Umständen sind die Voraussetzungen für deren Empfang nicht gegeben“. Oft könne der Seelsorger die Situation gar nicht mehr „genügend durchschauen“, wenn er zu einem späten Zeitpunkt zu einem Sterbenden gerufen werde. Der Priester solle sich dann dem Sterbenden im fürbittenden Gebet zuwenden und ihn Gottes Barmherzigkeit empfehlen.

(kna 03.12.2016 sk)








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