2016-11-30 10:39:00

Vatikan: Kirchenrichter kritisiert vier Kardinäle


Ein Kurienchef weist Kritiker des päpstlichen Schreibens „Amoris Laetitia“ in die Schranken: die vier Kardinäle, die jüngst per Brief vom Papst Klarstellungen zur seelsorgerlichen Praxis erbaten, hätten einen „schwerwiegenden Skandal“ erregt, sagte der Dekan des kirchlichen Gerichts der „Römischen Rota“, der Priester Pio Vito Pinto. Ein solcher Vorgang könne sogar den Verlust der Kardinalswürde nach sich ziehen. „Welche Kirche verteidigen diese Kardinäle eigentlich? Der Papst jedenfalls ist der Lehre der Kirche treu“, sagte der Gerichtsdekan im Gespräch mit dem spanischen Portal „Religión Confidencial“. Wer „Amoris Laetitia“ in Frage stelle, lehne damit zwei Bischofssynoden ab. Die Römische Rota ist hauptsächlich mit Ehenichtigkeitsverfahren beschäftigt.

Zwei der vier Kardinäle, die den Brief veröffentlichten, sind Deutsche, der frühere Kölner Erzbischof Kardinal Joachim Meisner und der im Vatikan lebende Walter Brandmüller. Außerdem unterzeichnet haben der Protektor des Malteserordens Leo Raymond Burke sowie der emeritierte Erzbischof von Bologna Carlo Caffarra. Die vier wünschen sich vom Papst unter anderem eine Klärung, ob eine Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion nach seinem Schreiben „Amoris Laetitia“ nun in Ausnahmefällen möglich sei.

Das US-amerikanische Portal „Crux" erwähnte im Zusammenhang mit einem eventuellen Verlust der Kardinalswürde drei Präzedenzfälle: Louis Billot (1927), Hans Hermann Groer (1995) und Keith O'Brien (2013). In den Fällen Groer und O'Brien sei keine direkte Aberkennung der Kardinalswürde erfolgt, allerdings erzwungener Verzicht auf Titel und Privilegien.

(rv 30.11.2016 gs)








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