2016-11-21 12:33:00

Kanada: Bischöfe engagieren sich für Lebensschutz


Das Präsidium der kanadischen Bischofskonferenz ist derzeit in Rom, um mit der vatikanischen Kurie über die Herausforderungen in dem nordamerikanischen Land zu besprechen. Es gibt etliche Themen, doch eines sticht besonders hervor: Die Bischöfe Kanadas sind besorgt über die jüngsten Entwicklungen in Sachen Lebensschutz. Die Regierung in Ottawa hat vor Kurzem die Euthanasie – oder genauer gesagt „Suizidbeihilfe“ – legalisiert, auch was die Abtreibungsgesetze geht, entsprechen die Regelungen alles andere als das, was die katholische Kirche lehrt.

Der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Douglas Crosby, O.M.I., von Hamilton, erläutert im Gespräch mit Radio Vatikan, was denn die Brennpunkte sind, die in Rom besprochen wurden:

„Da wurde ein Gesetz angenommen, ohne dass wir etwas dagegen sagen konnten. Jetzt haben wir in Rom erläutert, was das aber für unser Land bedeutet, dass Euthanasie und Suizidbeihilfe legal sind. Betroffen sind ja vor allem auch Ärzte und allgemein all jene, die im medizinischen Bereich tätig sind. Viele von ihnen wollen verständlicherweise nicht an der Tötung teilnehmen. Und dann gibt es auch viele katholische Einrichtungen, die sich jetzt in einer Zwicklage befinden.“

Aus dem Vatikan gab es „gute Ratschläge“, so Bischof Crosby.

„Aus den Dikasterien kamen Ratschläge oder interessante Überlegungen, wie wir weiter vorgehen könnten. Um es genauer zu sagen: wir bekamen den Ratschlag, wen wir als Experte einladen könnten. Wir haben beispielsweise die Päpstliche Akademie für das Leben besucht, da wurde uns empfohlen den niederländischen Kardinal Willem Jacobus Eijk einzuladen. Er kann uns sehr viel über die Erfahrung in den Niederlanden sagen. Es geht im Übrigen nicht nur um Euthanasie als solches sondern vor allem um die Verantwortung eines jeden Einzelnen zu seinem Leben. Es ist wichtig, darüber in der Gesellschaft zu sprechen.“

Der Oberste Gerichtshof hatte Februar vorigen Jahres das Sterbehilfe-Verbot des Strafgesetzbuches für verfassungswidrig erklärt und dem Parlament aufgegeben, innerhalb eines Jahres ein „angemessenes“ Gesetz zu erlassen. Dieses neue Gesetz ist im Sommer gutgeheißen worden.

(rv 21.11.2016 mg)








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