CDU-Generalsekretär Peter Tauber hält die religionspolitischen Reformforderungen
der Grünen für falsch. Es sei ein Irrweg zu glauben, dass das „gewachsene und geltende
Religionsverfassungsrecht irgendeine Überarbeitung bräuchte“, sagte er am Montag der
Katholischen Nachrichten-Agentur in Berlin. Einerseits solle laut Beschluss religiöse
Vielfalt wertgeschätzt und gefördert werden, andererseits fänden sich darin „immer
wieder antikirchliche Beißreflexe“.
Tauber bekräftigte, dass der Staat religiös neutral sei, den Wert des Religiösen aber
schätze und ihm Platz im öffentlichen Raum einräume. „Die kirchlichen Belegschaften
sind breiter organisiert als andere; die Tariflöhne liegen im kirchlichen Bereich
höher als in anderen; die Ablösung von Staatsleistungen finden bereits heute statt
– diesen eingeschlagenen Weg gilt es fortzusetzen, anstatt ihn mit überholten Kampfbegriffen
zu gefährden“, so Tauber.
Die Grünen hatten am Wochenende bei ihrer Bundesdelegiertenkonferenz über religionspolitische
Reformen beraten. Unter anderem forderten sie Reformen beim kirchlichen Arbeitsrecht.
Es könne nicht sein, dass die Kirchen als Arbeitgeber in das Privatleben ihrer Angestellten
„hineinfunken können“, sagte der religionspolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck,
am Sonntag in Münster. Auch das fehlende Streikrecht monierten die Grünen. Sie sprachen
sich zudem für eine mittelfristige Ablösung der sogenannten Staatsleistungen sowie
für Reformen beim Einzug der Kirchensteuer aus.
(kna 15.11.2016 sk)
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