2016-08-22 16:06:00

D: Reform bei der kirchlichen Altersversorgung


Die deutschen Bistümer ordnen ihre „Kirchliche Zuversorgungskasse“ neu. Die Kasse ist für die betriebliche Altersversorgung zuständig und war wegen der Niedigzinsen finanziell unter Druck geraten, in den Medien war von einer Deckungslücke in Milliardenhöhe berichtet worden. Wie der Verband der Diözesen Deutschlands – die rechtliche Vertretung der Bistümer – an diesem Montag meldet, bekommt die KZVK nun eine umfassende Neuordnung der Organ- und Aufsichtsstruktur.

Es wird einen Aufsichtsrat und eine Vertreterversammlung geben, mit den Änderungen werde die Kasse insgesamt an aktien- und versicherungsrechtliche Standards angepasst, so die Pressemitteilung.

Der Aufsichtsrat übernimmt unter anderem künftig die Überwachung und Begleitung der Geschäftsführung. Die Vertreterversammlung ist das Interessenvertreterorgan von Träger, Beteiligten und Versicherten, das beispielsweise über Satzungsänderungen und die Pflicht- und Finanzierungsbeiträge entscheidet.

Mit der neuen VDD-Verbandsaufsicht werde zudem ein externes Aufsichtsgremium geschaffen, womit die Aufsicht über die Kasse durch den VDD erweitert werde.

 

(pm 22.08.2016 ord)








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