2016-08-06 12:47:00

Luxemburg: Besitzverhältnisse bei Kirchengebäuden neu regeln


Die Regierung will die Eigentumsverhältnisse bei Kirchengebäuden des Landes neu regeln. Innenminister Dan Kersch legte jetzt einen Gesetzentwurf vor, wonach zum 1. Januar 2017 ein der Erzdiözese Luxemburg unterstellter Fonds gegründet werden soll, in dessen Besitz die meisten Kirchen übergehen sollen. Dabei handelt es sich um einen zentralen Baustein der 2015 begonnenen Reformen zur Neustrukturierung des Staat-Kirche-Verhältnisses in dem Großherzogtum.

Bislang gehören nur 28 Kirchen, darunter die Basilika von Echternach, der Erzdiözese. Andere Gotteshäuser wie die Kathedrale von Luxemburg gehören den Ortsgemeinden. Die meisten der rund 500 Kirchen und Kapellen des Landes werden jedoch von örtlichen Kirchenfabriken verwaltet; ihre Eigentumsverhältnisse sind meist nicht eindeutig. Der am Freitag vorgelegte Gesetzentwurf sieht daher vor, dass dies bis zum Jahresende geklärt werden soll. Die Kirchenfabriken bilden seit 1809 die Grundlage der kirchlichen Vermögensverwaltung in Luxemburg.

Der Generalvikar der Erzdiözese, Leo Wagener, bezeichnete den Zeitplan der Regierung vor Journalisten als ambitioniert. „Es geht um nicht weniger als die Abschaffung eines 200 Jahre alten Systems der Kirchenverwaltung, das auf 285 Kirchenfabriken mit eigener Rechtspersönlichkeit aufgebaut war“, sagte Wagener. Er riet den Kirchengemeinden vor Ort, sich konstruktiv in die Verhandlungen einzubringen. Das Syndikat der Kirchenfabriken (Syfel), die in dem neuen System überflüssig werden würden, hat jedoch bereits massive Widerstände gegen die Reform angekündigt.

(kap 06.08.2016 mg)








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