2016-07-28 11:08:00

D: Katholisches Arbeitsrecht erneut vor Gericht verhandelt


Das Bundesarbeitsgericht verhandelt heute erneut über das Arbeitsrecht der Kirchen. Konkret geht es um die Frage, ob ein katholisches Krankenhaus in Düsseldorf einem Chefarzt kündigen durfte, weil er nach seiner Scheidung erneut heiratete.

Das in Erfurt ansässige Gericht hatte die Kündigung im Jahr 2011 bereits als unwirksam beurteilt. Ende 2014 hob das Bundesverfassungsgericht dieses Urteil allerdings auf und stärkte das kirchliche Arbeitsrecht. Das Bundesarbeitsgericht habe „Bedeutung und Tragweite des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts verkannt".

Die Karlsruher Richter gaben dem Bundesarbeitsgericht auf, noch mal eine „eingehende Gesamtwürdigung" vorzunehmen und dabei im konkreten Einzelfall zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und den Grundrechten des betroffenen Chefarztes abzuwägen. 

 

(kna 28.07.2016 ord)








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