2016-07-08 10:35:00

Vatileaks-II: Pressefreiheit in keiner Phase eingeschränkt


In italienischen Zeitungen ist der Vatileaks-II-Prozess argwöhnisch verfolgt worden; unter dem Vergrößerungsglas stand dabei vor allem die Frage, ob der Vatikan mit seiner Anklage gegen zwei italienische Journalisten nicht die Pressefreiheit in Frage stelle. Wir sprachen darüber mit dem früheren Präsidenten des italienischen Verfassungsgerichts, Cesare Mirabelli.

„Die Pressefreiheit ist in keiner Phase eingeschränkt worden, und der Prozess war auch keine Beeinträchtigung der Pressefreiheit, denn er betraf ja – auch aus Sicht der Anklage – nicht die Veröffentlichung der Bücher, die Kritik, die verbreiteten Informationen, sondern er betraf das illegale Beschaffen der Dokumente. Nach der These der Anklage hatten die zwei Journalisten sich moralisch daran beteiligt. Nicht das Veröffentlichen war Gegenstand des Verfahrens, sondern das illegitime Beschaffen der Dokumente. Es gab in dieser Hinsicht viele Positionen in der Presse, viel Kritik an diesem Prozess, als wäre der Prozess gegen die Meinungs- und Pressefreiheit gerichtet. Aber so war es nie – und das zeigt das Urteil. Vielleicht wäre eine etwas verantwortlichere Haltung der Presse angezeigt gewesen. Jedenfalls werden diese kritischen Positionen durch dieses Urteil widerlegt.“

Mirabelli – übrigens auch ein Experte in Kirchenrecht und ein Berater des Vatikans – nennt es ein „starkes“ Statement, dass die Vatikanrichter am Donnerstag in ihrem Urteil ausdrücklich die Gültigkeit der Meinungs- und Pressefreiheit betont haben. Das könne einigen „überflüssig“ erscheinen, doch in Wirklichkeit sei es „relevant“. Dass die Richter sich im Fall der zwei Journalisten für nicht zuständig erklärt haben, erklärt er sich mit der „Nicht-Territorialität der den beiden zugeschriebenen Taten“.

Dass der Vatikan den Geheimnisverrat mit einem Prozess aufgearbeitet hat, hält Mirabelli für richtig. „Der Prozess hat vor allem für Klarheit gesorgt. Er war nicht nur gerechtfertigt, er hat auch zu einer Verurteilung geführt: Die Taten waren also unerlaubt und stellten ein Verbrechen dar. Es war ein sehr akkurater Prozess... Ich erwarte mir jetzt Kommentare, die angesichts des Urteils dieses Gerichts einiges wieder richtigstellen, was frühere Positionen betrifft – die heftige Kritik an diesem Prozess, die Kritik allein daran, dass der Prozess überhaupt stattfand. Man hätte erst einmal das Urteil, das jetzt ergangen ist, abwarten sollen!“

(rv 08.07.2016 sk)








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