2016-07-07 17:58:00

Haftstrafen im Vatileaks-II-Prozess


Im Vatileaks-II-Prozess um Geheimnisverrat im Vatikan sind an diesem Donnerstagabend die Urteile ergangen. Nach etwa fünfstündiger Beratung befand das Vatikangericht den spanischen Geistlichen Lucio Angel Vallejo Balda, den früheren Leiter der vatikanischen Wirtschaftsprüfungskommission COSEA, der unerlaubten Weitergabe vertraulicher Dokumente für schuldig. Er wurde zu 18 Monaten Haft verurteilt, die Hälfte dessen, was die vatikanische Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Balda ist der einzige der Angeklagten, der - neben der spanischen - die vatikanische Staatsbürgerschaft besitzt.

Die PR-Beraterin Francesca Immacolata Chaouqui erhielt wegen Beihilfe eine Haftstrafe von zehn Monaten. Die Strafe wird für fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt, die Angeklagte muss also nicht in Haft, sofern sie sich in den kommenden Jahren nichts zuschulden kommen lässt. Die Italienerin war erst vor wenigen Wochen Mutter eines Sohnes geworden, den sie zu den letzten Gerichtsterminen in den Vatikan mitnahm. Chaouqui war Mitglied der von Balda geleiteten Kommission COSEA. Die vatikanische Staatsanwaltschaft hatte für sie eine Haftstrafe von 3 Jahren und neun Monaten gefordert und sie als treibende Kraft hinter der Weitergabe der vertraulichen Dokumente bezeichnet.

Freigesprochen wurde hingegen Baldas Mitarbeiter Nicola Maio. Auch die beiden italienischen Journalisten Gianluigi Nuzzi und Emiliano Fittipaldi gehen straffrei aus. Die zwei Journalisten hatten Dokumente der von Balda geleiteten Kommission in Büchern veröffentlicht und damit für erhebliches Aufsehen gesorgt.

Das Gericht erklärte sich in ihrem Fall für nicht zuständig, da nicht erwiesen sei, dass sich die Journalisten auf dem Territorium des Vatikans Straftaten hätten zuschulden kommen lassen. Der Vorsitzende Richter Giuseppe Dalla Torre erwähnte außerdem das Grundrecht auf Meinungsfreiheit.

Vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung wurden sowohl Balda als auch Chaouqui und Maio freigesprochen. Im Fall des spanischen Geistlichen wird die mehrmonatige Untersuchungshaft bzw. Hausarrest wohl auf seine Strafe angerechnet; außerdem ist es denkbar, dass Papst Franziskus ihn begnadigt.

(rv 07.07.2016 sk)








All the contents on this site are copyrighted ©.