Die evangelische Kirche will den Karfreitag als gesetzlichen Feiertag für die Evangelischen
behalten. Da der Tag in der evangelischen Tradition zentral sei, würde eine Abschaffung
die Minderheitenrechte der Protestanten verletzen, erklärte der evangelische Synodenpräsident
Peter Krömer am Donnerstag gegenüber dem evangelischen Pressedienst (epd). Das Oberlandesgericht
Wien war zuvor zum Schluss gekommen, die geltende Feiertagsregelung widerspreche der
EU-Gleichbehandlungsrichtlinie, da am Karfreitag nur einzelne Gruppen wie etwa Protestanten
dienstfrei hätten.
Der Karfreitag ist in Österreich ein gesetzlicher Feiertag für Angehörige der Evangelische
Kirche Augsburgischen und Helvetischen Bekenntnisses in Österreich, der Evangelisch-methodistischen
Kirche sowie der Altkatholischen Kirche. Konfessionslose und Angehörige anderer Religionsgemeinschaften,
darunter auch die Katholiken, müssen an diesem Tag arbeiten. In Ländern mit einem
größeren Anteil an Evangelischen, wie etwa in Deutschland, ist der Karfreitag für
alle gesetzlicher Feiertag.
Ausgelöst hatte die österreichische Diskussion ein konfessionsloser Dienstnehmer,
der seinen Dienstgeber auf Bezahlung des Feiertagszuschlags für seine Arbeitsleistungen
am Karfreitag geklagt hatte. Seine Begründung lautete, seine Arbeitspflicht als Konfessionsloser
am Karfreitag sei diskriminierend. Das Wiener Oberlandesgericht gab ihm Recht, der
Fall liegt nun beim Obersten Gerichtshof.
(kap 23.06.2016 cs)
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