2016-05-30 11:19:00

Schweiz: Sterbehilfe nur bei urteilsfähigen Menschen


Die umstrittene Schweizer Sterbehilfeorganisation „Exit“ will auch künftig keine Menschen in den Suizid begleiten, die nicht urteilsfähig sind. Dies gelte selbst dann, wenn eine entsprechende Patientenverfügung vorliege, teilte „Exit“ am Wochenende nach einer Generalversammlung mit. „Wer einem urteilsunfähigen Menschen - zum Beispiel nach einem Hirnschlag - die vorher erbetene Freitodbegleitung ermöglichen würde, macht sich strafbar“, betonte „Exit“. Daran könnte auch eine entsprechende, früher abgegebene und notariell beglaubigte Patientenverfügung nichts ändern.

Die „Selbstbestimmungsorganisation“, wie „Exit“ sich selbst bezeichnet, blickt nach eigenen Angaben auf drei erfolgreiche Jahre zurück. Die Organisation stehe finanziell solide da. Die Mitgliederzahl habe sich seit 2013 von 70.000 auf 100.000 erhöht, hieß es.

(kna 30.05.2016 mk)








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