Die umstrittene Schweizer Sterbehilfeorganisation „Exit“ will auch künftig keine
Menschen in den Suizid begleiten, die nicht urteilsfähig sind. Dies gelte selbst dann,
wenn eine entsprechende Patientenverfügung vorliege, teilte „Exit“ am Wochenende nach
einer Generalversammlung mit. „Wer einem urteilsunfähigen Menschen - zum Beispiel
nach einem Hirnschlag - die vorher erbetene Freitodbegleitung ermöglichen würde, macht
sich strafbar“, betonte „Exit“. Daran könnte auch eine entsprechende, früher abgegebene
und notariell beglaubigte Patientenverfügung nichts ändern.
Die „Selbstbestimmungsorganisation“, wie „Exit“ sich selbst bezeichnet, blickt nach
eigenen Angaben auf drei erfolgreiche Jahre zurück. Die Organisation stehe finanziell
solide da. Die Mitgliederzahl habe sich seit 2013 von 70.000 auf 100.000 erhöht, hieß
es.
(kna 30.05.2016 mk)
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