2016-04-26 12:07:00

Schweiz: Bischofskommission gegen Fortpflanzungsmedizin-Gesetz


Die Kommission für Bioethik der Schweizer Bischofskonferenz lehnt das neue Fortpflanzungsmedizin-Gesetz ab, über das die Schweizer Bevölkerung am 5. Juni per Referendum abstimmen soll. Die Änderung beinhalte „mehrere ethisch gesehen sehr problematische Aspekte“, erklärte das Gremium laut Angaben der katholischen Nachrichtenagentur kath.ch am Montag. Kritisch sieht die Kirche vor allem die Aufhebung des Verbots der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID).

Bei der PID werden im Reagenzglas gezeugte Embryos vor der Einpflanzung in den Mutterleib untersucht. Ein Vorschlag der Schweizer Bundesregierung sah zunächst vor, die PID bei Paaren zu erlauben, die Träger schwerer Erbkrankheiten sind. Das Parlament weitete die Regelung daraufhin auf Paare aus, die ohne künstliche Befruchtung keine Kinder bekommen können.

Eine derartige Regelung würde „zu einem generellen Screening aller Embryonen führen, welche sich außerhalb des Mutterleibes befinden“, heißt es in der Stellungnahme der Bischofskommission. Die Konsequenzen wären gravierend.

Zudem erlaube das neue Gesetz, die durch künstliche Befruchtung hervorgebrachten Embryonen durch Einfrieren aufzubewahren. Die vorgesehene Zahl von höchstens zwölf Embryonen pro Behandlungszyklus sei schlicht „willkürlich“. Aus all diesen Gründen ist die Kommission der Ansicht, „dass dieser Gesetzesvorschlag die unveränderliche Würde des Menschen nicht respektiert“.

(kath.ch 26.04.2016 mg)








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