Kirchenvertreter haben den Bundestagsbeschluss zur Regelung der Suizidbeihilfe gewürdigt. Die Abgeordneten hätten „ein starkes Zeichen für den Lebensschutz und damit für die Zukunft unserer Gesellschaft und ihren Zusammenhalt gesetzt“, heißt es in einer Erklärung, die am Freitag in Bonn veröffentlicht wurde. Gemeinsam äußerten sich darin der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Alois Glück, der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, und die Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland, Irmgard Schwaetzer.
Nach einer zweijährigen Debatte hatte der Bundestag am Freitag mit breiter Mehrheit
ein Gesetz beschlossen, das die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe
stellt. Nahestehende Personen sind aber von der Strafandrohung ausgenommen. Angebote
wie jener des Vereins „Sterbehilfe Deutschland“ von Roger Kusch sind damit in Deutschland
künftig untersagt. Im Parlament setzte sich der Entwurf der Abgeordneten um Michael
Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) in dritter Lesung durch.
Das neue Gesetz schütze schwerkranke und ältere Menschen vor „einem zunehmenden sozialen
Druck, vorzeitig aus dem Leben zu scheiden“, schreiben die Kirchenvertreter weiter.
Auch Ärzte und Pflegekräfte würden vor der Erwartungshaltung geschützt, im Rahmen
der gesundheitlichen Versorgung Suizidassistenz zu leisten. Der Brand/Griese-Entwurf
setze klare rechtliche Rahmenbedingungen, achte das Verhältnis zwischen Arzt und Patient
und stärke die Selbstbestimmung, indem kranken Menschen „die solidarische Zuwendung
bis zum letzten Atemzug garantiert wird“.
Künftig sei die Anwendung des Strafrechts notwendig, wenn geschäftsmäßige Beihilfe
zur Selbsttötung zum Einsatz komme, fordern die Kirchenvertreter. Sie würdigten die
Ernsthaftigkeit der gesellschaftlichen Debatte zum Thema und betonten erneut die Wichtigkeit
der am Donnerstag beschlossenen Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung.
(kna 07.11.2015 sk)
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