2015-11-03 13:57:00

Schweiz: Bischöfe bekräftigten Predigtverbot für Laien


Die Schweizer Bischöfe bekräftigen das Verbot der Predigt für Laien. Diese sei dem Priester vorbehalten, heißt es in einem Hirtenbrief der Bischofskonferenz am Dienstag. Das neue Hirtenschreiben der Bischöfe mit dem Titel „Das Miteinander von Priestern, Diakonen und Laienseelsorger/-innen in der Feier der Eucharistie“ wurde von den Schweizer Bischöfen an ihrer jüngsten Versammlung Ende August approbiert.

Keine Änderung

In einem eigenen Schreiben erklärt der Bischof von Basel, Felix Gmür, dass sich an der Praxis im Bistum Basel nichts ändert. Auch in St. Gallen bleiben die bisherigen Normen gültig. Die Schweizer Bischöfe erklärten 2005, dass auch Diakone predigen dürfen. Aus der Sicht des Bistums Chur bestätigt der Brief die geltende Lehre der Kirche.

Wieso dann dieser Hirtenbrief? Vor fünfzig Jahren waren in Seelsorge und Katechese fast ausschließlich Priester und Ordensfrauen tätig. Heute seien es „vermehrt und überwiegend Diakone sowie Laienseelsorgerinnen und Laienseelsorger". Diese Entwicklung bringe einige Schwierigkeiten mit sich, so der Hirtenbrief. Sie träten in den verschiedenen Diözesen der Schweiz unterschiedlich zutage, „weil die Traditionen und Mentalitäten, die Ausbildungsgänge und die finanziellen Ressourcen und damit die Einsatzmöglichkeiten in den Diözesen sehr verschieden sind“. Deutlich werde dies vor allem dort, wo Laienseelsorger und Laienseelsorgerinn mit einer Anstellung in der Seelsorge tätig seien.

Die Bischöfe stellen „da und dort“ eine Vermischung der Rollen des Priesters, der Diakone und der Laienseelsorger fest, die „weder biblisch noch sakramententheologisch“ zu begründen sei. Wo die spezifischen Eigenheiten der Berufungen und Berufsbilder verwässert und eingeebnet würden, verliere auch die Berufungspastoral ihren Boden. Eine Folge davon sei eine Verwirrung, die sich darin zeige, dass manche Laientheologen faktisch „klerikalisiert“ und Priester „laikalisiert“ würden.

Priester: Eucharistie und Predigt

Die Bischöfe erinnern daran, dass die Dienste der Priester, der Diakone und der Laienseelsorger sich voneinander unterschieden. „Besonders in der Feier der Eucharistie, der immer der Priester an der Stelle Christi, dem Haupt der Kirche, vorsteht, bezeugt dieser, dass der Kirche alles von Christus zukommt“, betonen die Bischöfe. Diese Aufgabe des Priesters „ist auch unter den veränderten Bedingungen unserer Zeit unverzichtbar“. Dazu gehöre auch sein „Auftrag, in der Heiligen Messe die Homilie zu halten, da während der Eucharistiefeier der Tisch des Wortes nicht vom Tisch des Brotes getrennt werden kann“.

Die Bischöfe seien sich bewusst, dass die Seelsorgenden im Alltag der Pfarreien „mit den Normen, die wir vorgeben, an ihre Grenzen stoßen, auch weil die Gläubigen oftmals Erwartungen haben, die wir nicht erfüllen können. Deshalb möchten wir Sie ermutigen, Aufgaben, die nicht an das Weihesakrament oder die besondere bischöfliche Beauftragung (Missio canonica) gebunden sind, zu delegieren“, heißt es im Schreiben.

Ein wichtiges Dokument sei jenes von Januar 2005: das Dokument „Beauftragte Laien im kirchlichen Dienst“ der Schweizer Bischöfe sei weiterhin gültig. Im Schreiben heißt es: „Weil die Homilie, das heißt die Verkündigung und Erklärung der in der Eucharistiefeier vorgelesenen Schrifttexte, namentlich des Evangeliums, integrierender Bestandteil der Eucharistiefeier ist, bleibt sie grundsätzlich dem zelebrierenden Priester selbst vorbehalten oder in seiner Vertretung einem anderen Priester oder Diakon.“

(pm/kath.ch 03.11.2015 mg)








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