2015-09-26 09:06:00

Kirchenrechtsexperte: Keine „katholische Scheidung“


Der Münsteraner Kirchenrechtsexperte Klaus Lüdicke würdigt die Änderungen im Ehenichtigkeitsverfahren. Er bezeichnete die Änderungen als tiefgreifenden Wandel, allerdings könne man sie nicht als „katholische Scheidung“ interpretieren. Der Papst wolle mit der Reform den Eheprozess zu einem effektiven und seelsorgerischen Hilfsmittel machen, um gescheiterten Eheleuten zu einer neuen kirchlichen Ehe zu verhelfen. Am Prinzip der Unauflöslichkeit einer rechtmäßig zu Stande gekommenen Ehe habe sich allerdings nichts geändert, so Lüdicke. Auch die Frage danach, ob wiederverheiratete Geschiedene zu den Sakramenten der Beichte und der Eucharistie zugelassen werden, könne damit nicht beantwortet werden. „Hier scheint die weltweite Kirche noch einen langen Weg vor sich zu haben“, so der Kirchenrechtler.

Mit der im Dezember in Kraft tretenden Reform werden die Ehenichtigkeitsverfahren der katholischen Kirche vereinfacht: es entfällt das bisher notwendige Prüfverfahren durch ein zweites Gericht und die Prozesse sollen schneller entschieden werden. Zudem werden Nicht-Kleriker in den Prozess mit einbezogen.

(kna 26.09.2015 vs)

 








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