2015-09-09 14:24:00

Deutschland: Marx: „Es wird keine gültige zweite sakramentale Ehe geben“


Grundlegende Änderungen der Kirchenlehre sind bei der anstehenden Familiensynode nicht zu erwarten. Das stellt Kardinal Reinhard Marx klar, der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz. Auch der Staat sollte keine neue Definition der Ehe formulieren. Marx äußerte sich am Dienstag beim kirchlichen St. Michaels-Empfang vor der Bundeskanzlerin und weiteren Regierungsmitgliedern zum Thema Ehe. Die meisten Menschen wünschten sich eine lebenslange Verbindung zwischen Mann und Frau sowie Kinder. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz forderte zugleich, Menschen aus gescheiterten Ehe deren fortbestehende kirchliche Zugehörigkeit deutlich zu machen. Er begrüßte den am gleichen Tag veröffentlichte päpstliche Erlass zur Vereinfachung des Ehenichtigkeitsverfahrens. Es sei ein "vernünftiges Signal", löse allerdings nicht alle Probleme, so der Kardinal.

Bischof Franz-Josef Overbeck aus Essen äußerte den Wunsch, das Thema Homosexualität offen zu halten. Kirche müsse lernen, Gegensätze auszuhalten und in pluralistischen Gesellschaften zu wirken. Im Vatikan ist zudem der Umgang mit Kindern, die von homosexuellen Paaren adoptiert wurden, ein zu debattierendes Thema. Wie der Präsident des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte, Kardinal Francesco Coccopalmerio, sagte, hätten auch solche Gesetze, die im Widerspruch zur kirchlichen Lehre stünden, Auswirkungen auf das Kirchenrecht. In diesem Fall stelle sich die Frage, wie eine Taufe vollzogen werden könne, sagte der Kurienkardinal. Zu klären sei beispielsweise, wie sie registriert werden solle. Er äußerte sich am Dienstag anlässlich der Vorstellung der Reform kirchlicher Ehenichtigkeitsverfahren durch Papst Franziskus.

Kurz vor Beginn der Familiensynode, die vom 4. bis 25. Oktober stattfindet, stellte der Vatikan am Dienstag einen Erlass von Papst Franziskus vor. Dieser soll das Verfahren zur Prüfung der Gültigkeit von Ehen vereinfachen. Der Erlass tritt am 8. Dezember in Kraft. Nach kirchlichem Recht kann die katholische Ehe bei Mängeln als nichtig erklärt werden. Neben Formfehlern werden zumeist Willens- und Erkenntnismängel angeführt, wenn beispielsweise ein Partner Kinder von vornherein ausschließt.  

(kna/kap 09.09.2015 vs)








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