2015-08-11 14:06:00

Teilerfolg für Zeugen Jehovas vor Verfassungsgericht


Das Bundesverfassungsgericht hat den Zeugen Jehovas in einem Rechtsstreit mit dem Stadtstaat Bremen teilweise Recht gegeben. Es erklärte eine Regelung in der dortigen Landesverfassung für verfassungswidrig, wonach die Bürgerschaft und nicht die Verwaltungsbehörden über die Verleihung von Körperschaftsrechten an Religionsgemeinschaften zu entscheiden hat. Dies, so das Bundesverfassungsgericht, verstoße gegen das Prinzip der Gewaltenteilung.

Die Zeugen Jehovas verlangen die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts und waren in 12 der 16 deutschen Bundesländer damit bereits erfolgreich. Mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ist unter anderem die Befugnis verbunden, eigene Steuern erheben zu dürfen. Das Bundesverfassungsgericht äußert sich in seinem Urteil nicht zur Frage, ob die Zeugen Jehovas einen Anspruch auf die Körperschaftsrechte in Bremen haben.

 

(rv 11.08.2015 mch)








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