2015-07-29 16:11:00

D: Bischöfe halten am Hirntod-Kriterium fest


In der Frage der Organspende halten die deutschen Bischöfe am Hirntod als zuverlässigem Kriterium für den Tod eines Menschen fest. Das steht in einem Dokument der Deutschen Bischofskonferenz, das an diesem Mittwoch veröffentlicht wurde. Der Hirntod, der den Ausfall sämtlicher Hirnfunktionen umfasst, sei das beste und sicherste Kriterium für den Tod eines Menschen, heißt es in der 30-seitigen Stellungnahme, die von der Glaubenskommission der Bischöfe unter Leitung des Mainzer Kardinals Karl Lehmann erarbeitet wurde.

Zugleich lehnen die Bischöfe sozialen Druck zur Organspende ab. Es handele sich um einen „großherzigen Akt der Nächstenliebe“, heißt es. Es bestehe weder eine moralische Pflicht zur Organspende, noch hätten Kranke einen Rechtsanspruch auf den Erhalt eines fremden Organs.

Mit Blick auf die im internationalen Vergleich niedrigen Spenderzahlen in Deutschland lehnen die Bischöfe rechtliche Regelungen ab, die - wie etwa in Spanien - die Bürger grundsätzlich zur Organspende verpflichten und im Fall der Ablehnung einen ausdrücklichen Widerspruch verlangen. Die Entnahme von Organen und Gewebe müsse „an die ausdrückliche Zustimmung des Spenders gebunden werden“, heißt es.

Die Bischöfe werben deshalb mittel- und langfristig für eine „enge Zustimmungslösung“ im Transplantationsrecht, die eine Organentnahme nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des potenziellen Spenders erlauben würde. Nur in Ausnahmefällen sollten Angehörige eine Entscheidung im Sinne des potenziellen Spenders treffen dürfen. Dies verlange aber, dass „hohe Anforderungen an die Ermittlung des mutmaßlichen Willens gestellt» würden. Derzeit gilt eine „erweiterte Zustimmungslösung“, die Angehörigen erlaubt, im Sinne des Patienten zu entscheiden, ob Organe gespendet werden können.


Die Bischöfe werben für eine große Transparenz bei Entscheidungen über die Organvergabe und bessere Informationen. Es reiche nicht aus, wenn die Bürger von ihrer Krankenversicherung angeschrieben und aufgefordert würden, eine Entscheidung zur Spendebereitschaft zu fällen. Notwendig sei auch, Sachinformationen und kompetente Ansprechpartner bereitzustellen.

Hohe Anforderungen stellen die Bischöfe auch an die Gespräche zwischen Ärzten und Angehörigen vor und nach einer Spende. Ärzte und Pflegepersonal müssten besonders sensibel mit Angehörigen umgehen und dazu auch weitergebildet werden. Angehörige brauchten Zeit für Trauer und Abschiednehmen. Auch Fragen der geistlichen Begleitung und eines pietätvollen Umgangs mit dem Leichnam des Organspenders dürften nicht ausgeklammert werden.

Nach Skandalen in einigen Transplantationszentren war die Zahl der Organspenden in Deutschland zuletzt beständig zurückgegangen. 2014 hatte es mit bundesweit 864 Organspendern und 2.989 gespendeten Organen einen Tiefststand seit der Verabschiedung des Transplantationsgesetzes 1997 gegeben.

(kna 29.07.2015 gs)
 








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