In der Frage der Organspende halten die deutschen Bischöfe am Hirntod als zuverlässigem
Kriterium für den Tod eines Menschen fest. Das steht in einem Dokument der Deutschen
Bischofskonferenz, das an diesem Mittwoch veröffentlicht wurde. Der Hirntod, der
den Ausfall sämtlicher Hirnfunktionen umfasst, sei das beste und sicherste Kriterium
für den Tod eines Menschen, heißt es in der 30-seitigen Stellungnahme, die von der
Glaubenskommission der Bischöfe unter Leitung des Mainzer Kardinals Karl Lehmann erarbeitet
wurde.
Zugleich lehnen die Bischöfe sozialen Druck zur Organspende ab. Es handele sich um
einen „großherzigen Akt der Nächstenliebe“, heißt es. Es bestehe weder eine moralische
Pflicht zur Organspende, noch hätten Kranke einen Rechtsanspruch auf den Erhalt eines
fremden Organs.
Mit Blick auf die im internationalen Vergleich niedrigen Spenderzahlen in Deutschland
lehnen die Bischöfe rechtliche Regelungen ab, die - wie etwa in Spanien - die Bürger
grundsätzlich zur Organspende verpflichten und im Fall der Ablehnung einen ausdrücklichen
Widerspruch verlangen. Die Entnahme von Organen und Gewebe müsse „an die ausdrückliche
Zustimmung des Spenders gebunden werden“, heißt es.
Die Bischöfe werben deshalb mittel- und langfristig für eine „enge Zustimmungslösung“
im Transplantationsrecht, die eine Organentnahme nur bei ausdrücklicher schriftlicher
Zustimmung des potenziellen Spenders erlauben würde. Nur in Ausnahmefällen sollten
Angehörige eine Entscheidung im Sinne des potenziellen Spenders treffen dürfen. Dies
verlange aber, dass „hohe Anforderungen an die Ermittlung des mutmaßlichen Willens
gestellt» würden. Derzeit gilt eine „erweiterte Zustimmungslösung“, die Angehörigen
erlaubt, im Sinne des Patienten zu entscheiden, ob Organe gespendet werden können.
Die Bischöfe werben für eine große Transparenz bei Entscheidungen über die Organvergabe
und bessere Informationen. Es reiche nicht aus, wenn die Bürger von ihrer Krankenversicherung
angeschrieben und aufgefordert würden, eine Entscheidung zur Spendebereitschaft zu
fällen. Notwendig sei auch, Sachinformationen und kompetente Ansprechpartner bereitzustellen.
Hohe Anforderungen stellen die Bischöfe auch an die Gespräche zwischen Ärzten und
Angehörigen vor und nach einer Spende. Ärzte und Pflegepersonal müssten besonders
sensibel mit Angehörigen umgehen und dazu auch weitergebildet werden. Angehörige brauchten
Zeit für Trauer und Abschiednehmen. Auch Fragen der geistlichen Begleitung und eines
pietätvollen Umgangs mit dem Leichnam des Organspenders dürften nicht ausgeklammert
werden.
Nach Skandalen in einigen Transplantationszentren war die Zahl der Organspenden in
Deutschland zuletzt beständig zurückgegangen. 2014 hatte es mit bundesweit 864 Organspendern
und 2.989 gespendeten Organen einen Tiefststand seit der Verabschiedung des Transplantationsgesetzes
1997 gegeben.
(kna 29.07.2015 gs)
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