2015-07-27 09:33:00

Italien: Für Engagement in Bildung auch noch bestraft


Niemand in Italien investiere mehr in Bildung und wer dies tue, werde dafür nun auch noch bestraft. Mit diesen Worten kritisiert die Italienische Bischofskonferenz (CEI) ein Urteil des obersten Gerichts zur Aufhebung der Steuerbefreiung für katholische Schulen. Es handele sich um eine „ideologische" Entscheidung sagte der CEI-Generalsekretär, Bischof Nunzio Galantino, laut Medienberichten vom Sonntag.

Das Kassationsgericht in Rom hatte in einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung zwei katholischen Schulen im norditalienischen Livorno zur Nachzahlung der Grundsteuer verurteilt. Die Entscheidung könnte landesweit Signalwirkung haben. Betroffen sind grundsätzlich alle 13.000 Privatschulen, von denen die meisten in katholischer Trägerschaft sind. Der Verband katholischer Schulen in Italien hatte das Urteil ebenfalls kritisiert. Er fürchtet die Schließung von Schulen. Die italienische Regierung kündigte unterdessen eine Klärung der Rechtslage an.

Die Steuerbefreiung gelte nur für Immobilien, die ausschließlich religiösen und kultischen Zwecken dienten oder für nichtkommerziell geführte schulische oder medizinische Einrichtungen, so die Begründung der Richter. Da katholische Schulen jedoch Gebühren erhöben, sei ihr Betrieb kommerziell. Der Nachweis, dass hierbei kein Gewinn angestrebt werde, reiche für eine Steuerbefreiung nicht aus.

(kap 27.07.2015 ord)








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