2015-07-23 09:49:00

D: Bistum Limburg fordert Schadenersatz von Bischof Tebartz


Das Bistum Limburg verlangt Schadenersatz in Millionenhöhe von seinem ehemaligen Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst. Einen entsprechenden Bericht der „Bild“-Zeitung bestätigte Bistumssprecher Stephan Schnelle am Donnerstag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Es gehe um Kosten für nicht realisierte Entwürfe und Rückbauten. Der vom Papst eingesetzte Administrator Manfred Grothe habe im Vatikan seit April mehrfach kirchenrechtliche Fragen nach einer materiellen Wiedergutmachung vorgebracht.

Wie Schnelle gegenüber KNA betonte, habe Grothe den früheren Limburger Diözesanbischof in Rom nicht „angezeigt“. Ob Forderungen gegen Tebartz erhoben würden, in welcher Höhe und auf welchem Weg, könne nur im Einverständnis mit dem Vatikan entschieden werden. Bei Rechtsakten gegen einen Bischof sei grundsätzlich der Heilige Stuhl zuständig. Im Herbst werde es weitere Gespräche geben.

Tebartz-van Elst hatte dem Papst im Oktober 2013 seinen Rücktritt vom Amt des Limburger Bischofs angeboten. Neben einer von vielen als autoritär empfundenen Amtsführung hatte die Empörungswelle über die Baukosten des Bischofshauses und deren Verschleierung entscheidend zu diesem Schritt beigetragen. Am 26. März 2014 nahm der Papst den Rücktritt an. Im Dezember wurde Tebartz-van Elst zum „Delegat für Katechese“ des Päpstlichen Rates zur Förderung der Neuevangelisierung berufen und nahm Ende März in aller Stille seine Arbeit in Rom auf.

Nach Angaben der „Bild“-Zeitung überweist die Kirche Tebartz-van Elst derzeit etwa 10.300 Euro monatlich. Davon seien rund 7.300 Euro Ruhegeld aus der Limburger Bistumskasse. Die Höhe dieser Zahlungen an den Bischof wollte der Bistumssprecher gegenüber Radio Vatikan nicht bestätigen. Mit Bischof Tebartz sei aber eine finanzielle Regelung für die Zeit seiner Emeritierung getroffen worden. Diese Regelung sehe im Fall neuer Lohnzahlungen eine Anpassung vor. Auch darüber sei das Bistum mit Rom im Gespräch, sagte Schnelle zu Radio Vatikan. Im Moment gelte die getroffene Ruhestandsregelung.

(kna/rv 23.07.2015 gs)








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