2015-07-07 10:32:00

Frankreich: Kardinal darf in Kathedrale beigesetzt werden


Es hört sich selbstverständlich an, aber das ist es nicht: Der Leichnam des 2013 verstorbenen Kardinals Jean Honoré darf in der Kathedrale von Tours beigesetzt werden. Das Verwaltungsgericht in Nantes hat den Einspruch eines Anwalts gegen diese Beisetzung verworfen, berichtet die katholische Tageszeitung ‚La Croix’. Der Kläger, ein früherer Bürgermeister und gläubiger Christ, hatte erklärt, eine Beisetzung in der Kathedrale verstoße „gegen den laizistischen Charakter der Republik“ und gegen das „Gleichheitsprinzip aller Bürger“.

Wenn ein Laie nicht in einer Kathedrale beigesetzt werden dürfe, dann dürfe ein Kardinal das auch nicht. Auch das Kirchenrecht mache im Bereich der Beisetzung keinen Unterschied zwischen Bischof und einfachem Gläubigem; außerdem verstoße eine solche Beisetzung auch gegen die „Verpflichtung der Hirten zur Demut“. Nachdem der Kläger im Februar 2014 vor dem Verwaltungsgericht in Orléans gescheitert war, hatte er Berufung eingelegt. Die Richter in Nantes urteilten nun, das Erzbistum habe für die Beisetzung des Kardinals in der Kathedrale eine Ausnahmegenehmigung des französischen Innenministers erhalten. Außerdem gebe es „eine alte Tradition“, nach der ein Priester „an dem Kultort, an dem er Gottesdienste zelebriert hat“, auch bestattet werden dürfe.

(apic/la croix 07.07.2015 sk)








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