2015-05-19 12:51:00

Katholische Kirche scheitert vor Menschenrechtsgericht


Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat die Klage der griechisch-katholischen Kirche in Rumänien auf Rückgabe von Immobilien zurückgewiesen. Die Straßburger Richter sahen keinen Grund, die vorausgegangenen Entscheidungen rumänischer Gerichte hinsichtlich der vor Jahrzehnten verstaatlichten Besitztümer zu korrigieren. Die rumänische Justiz habe geltendes Recht sorgfältig angewandt.

In dem Verfahren ging es um eine Kirche im siebenbürgischen Lupeni, die bis zur kommunistischen Machtergreifung 1948 der griechisch-katholischen Kirche gehörte. Nach der Verstaatlichung ging das Gotteshaus in den 1960er Jahren an die orthodoxe Kirche des Landes, die es bis heute besitzt und nutzt. Nach dem Fall des kommunistischen Regimes 1989 verabschiedete Rumänien ein Gesetz, mit dem der Status ehemaligen Kirchenbesitzes geklärt werden soll. Zentral ist dabei die Forderung, die Wünsche der Religionsgemeinschaft berücksichtigen, die aktuell die Gebäude besitzt. Die griechisch-katholische Kirche sieht darin eine Benachteiligung.

Die Straßburger Richter hielten nun fest, die Regelung von 1989 verstoße nicht gegen das Recht auf Religionsfreiheit. Auch habe der rumänische Staat den Katholiken Hilfe angeboten, eine neue Kirche zu bauen. Eine Enteignung der orthodoxen Kirche, um zu den Eigentumsverhältnissen von 1948 zurückzukehren, sei nicht angebracht.

 

(kna 19.05.2015 pdy)








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