2015-05-05 13:17:00

D: Diskussion um kirchliches Arbeitsrecht


Vertreter der katholischen Kirche haben das geltende kirchliche Arbeitsrecht verteidigt. Erkennbar sei auf katholischer Seite der gemeinsame Wille, den gerichtlichen Vorgaben mit möglichst wenigen Eingriffen in das bewährte System des Dritten Weges nachzukommen. Das sagte der Vizepräsident des Deutschen Caritasverbandes und Vorsitzende der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes, Heinz-Josef Kessmann, am Montag beim „Zweiten Kirchlichen Dienstgebertag“ in Duisburg. Der Essener Diözesan-Caritasdirektor Andreas Meiwes betonte, das kirchliche Arbeitsrecht müsse den Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts angepasst werden, habe sich aber auch für die Mitarbeiter bewährt.

Verdi-Chef Frank Bsirske hatte zuvor weiter ein Streikrecht für die 1,3 Millionen Mitarbeiter der Kirchen in Deutschland gefordert. „Der Dritte Weg der Kirchen ist für uns keine akzeptable Alternative“, sagte er in Duisburg. „Wir wollen Tarifverträge für alle Beschäftigten.“ Bsirske betonte, es sei unbestritten, dass die Kirchen laut Grundgesetz ihre eigenen Angelegenheiten regeln dürften. Niemand wolle sich in Fragen des Ritus, der Liturgie oder der Dogmatik einmischen, so der Gewerkschaftschef. Wenn es aber um das Arbeitsrecht, die Arbeitszeiten oder die Vergütung für die Mitarbeiter etwa eines kirchlichen Krankenhauskonzerns gehe, dann seien das keine „eigenen Angelegenheiten“ der Kirchen, sondern allgemeine Fragen.

Verdi-Chef: Deutsche Praxis im Widerspruch zu päpstlicher Sozialverkündigung 

Bsirske verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass katholische Unternehmen in den übrigen europäischen Staaten Tarifverträge abschlössen und auch Streiks im kirchlichen Bereich üblich seien. Die deutsche Praxis vertrage sich auch nicht mit der Katholischen Soziallehre. Nach Darstellung des Gewerkschaftschefs haben sich insbesondere die Betriebe der evangelischen Diakonie im Sozialwettbewerb auf die Praxis von Lohndumping und Absenken der arbeitsrechtlichen Standards eingelassen. Ausdrücklich lobte er das Vorgehen der katholischen Caritas, die sich um faire Bezahlung in Anlehnung an Tarifverträge bemühe.

Als denkbaren Weg bezeichnete er den Tarifabschluss zwischen der Gewerkschaft verdi und den großen diakonischen Trägern in Niedersachsen vom Herbst 2014. Dabei sei die Grundsatzfrage des Streikrechts bewusst offengelassen worden, um einen flächendeckenden Tarifvertrag zu entwickeln, der in Zukunft auch allgemeinverbindlich werden könne.

Die Kirchen mit ihren Wohlfahrtsverbänden sind in Deutschland mit rund 1,3 Millionen Beschäftigten der zweitgrößte Arbeitgeber nach dem Staat. Laut Grundgesetz haben sie das Recht, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln; dabei haben sie auch ein eigenständiges Arbeitsrecht entwickelt. Nach dem sogenannten Dritten Weg sind Streik und Aussperrung ausgeschlossen. Stattdessen suchen Dienstgeber und Dienstnehmer in paritätisch besetzten Kommissionen nach einem Interessenausgleich.

(kna 05.05.2015 pr)








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