2015-01-21 17:56:00

Luxemburg wird „neutral“ und „unbefangen“


Ein neuer Artikel in der Verfassung von Luxemburg soll das Verhältnis zwischen Staat und Religion neu klären. Danach soll der neue Artikel das Prinzip der „Trennung“ („separation“) sowie „Neutralität und Unbefangenheit“ („neutralite et impartialite“) festhalten. So einigte sich die Christlich Soziale Volkspartei (CSV) und die Mehrheitsparteien, berichtet die Tageszeitung „Luxemburger Woche“. Die Trennung von Staat und Religion hat auch zur Folge, dass der Staat nicht mehr verpflichtet ist, Religionsgemeinschaften zu finanzieren. Auch der Artikel 106, der die Finanzierung des Klerus regelt, und der Religionsunterricht fallen nach der Verfassungsänderung weg. Es wird in Zukunft einen Werteunterricht geben.

Der Erzbischof von Luxemburg Jean-Claude Hollerich sieht den Kompromiss gespalten. Er habe der Kirche viel gekostet, da viele Punkte weh tun würden, aber die Kirche könne damit leben, so Hollerich. Der Ministerpräsident Xavier Bettel betonte, dass keiner seine Arbeit verlieren würde, auch wenn der Staat keine Verpflichtung mehr gegenüber Glaubensgemeinschaften habe.

(kna 21.01.2015 pdy)








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