2014-11-20 10:58:00

D: Verfassungsgericht bestätigt kirchliches Arbeitsrecht


Das Bundesverfassungsgericht hat an diesem Donnerstag das kirchliche Arbeitsrecht bestätigt. Nach der Entscheidung der Richter kann die Kirche von Mitarbeitern im kirchlichen Dienst Loyalität erwarten; das gehöre zum verfassungsrechtlich gewährleisteten Selbstbestimmungsrecht der Kirchen. Diese Loyalitätserwartungen an Mitarbeiter sind in der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse vom 23. September 1993“ normiert.

 

Das Verfassungsgericht erkennt in der Entscheidung vor allem die Besonderheiten der kirchlichen Dienstgemeinschaft an. Kölns Kardinal Rainer Maria Woelki ist zeigt sich mit dieser Entscheidung zufrieden: Sie bedeute für die Kirche vor allem Rechtssicherheit. Sie bestätige „das kirchliche Selbstbestimmungsrecht im Hinblick auf die Auswahl der Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst und die an diese gestellten  Beschäftigungsanforderungen“. Doch der Erzbischof versicherte auch, die Kirche werde „mit dieser verfassungsrechtlich gewährleisteten Freiheit weiterhin verantwortlich umgehen“.

 

Wiederheirat ist Loyalitätsverstoß

 

Die deutschen Bischöfe werden nunmehr die Urteilsgründe sorgfältig auswerten. Der Entscheidung lag der Fall eines katholischen Chefarztes zugrunde. Ihm war gekündigt worden, nachdem er trotz bestehender kirchlicher Ehe eine zweite zivile Ehe eingegangen war. Sein Dienstvertrag war auf der Basis der Grundordnung geschlossen worden, die einen solchen Fall als schweren Loyalitätsverstoß wertet. Der Chefarzt hatte damit die Loyalitätserwartungen seines Arbeitgebers ausdrücklich vertraglich anerkannt, so die Optik der Kirche. Die Richter haben ihr nun recht gegeben.

 

Den Bischöfen verschafft das ein wenig Luft in ihrem Vorhaben, die Loyalitäts-Anforderungen im kirchlichen Arbeitsrecht etwas zu lockern. Der frühere Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, der emeritierte Erzbischof Robert Zollitsch, hatte dazu Vorschläge erarbeitet.

 

(rv/pm 20.11.2014 sk)








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