Die Bischofskonferenz gibt keine offizielle Stellungnahme zum geplanten neuen Islamgesetz
ab. Auch erhebe sie damit „keinen Einwand“. Diese Entscheidung der österreichischen
Bischöfe teilte deren Vorsitzender, Kardinal Christoph Schönborn, am Freitag mit.
„Die Katholische Kirche mengt sich nicht in die Angelegenheiten anderer Kirchen und
Religionen ein“, so Schönborn wörtlich. Sie verstehe sich vielmehr als „Anwältin der
Religionsfreiheit“. Nach dem geplanten Islamgesetz erhalten die anerkannten islamischen
Religionsgemeinschaften – wie bereits in der Vergangenheit – den Status einer Körperschaft
öffentlichen Rechts. Das Gesetz regelt, dass sich die Muslime dem geltenden staatlichen
Recht unterordnen müssen.