Österreich: Bischofskonferenz will Verbot von Sterbehilfe in Verfassung
Das Verbot von aktiver
Sterbehilfe soll in die Verfassung aufgenommen werden. Diesen Wunsch bekräftigten
die Bischöfe Österreichs zum Abschluss ihrer Herbstvollversammlung in Wien. Der österreichische
Weg, der für ein deutliches Nein zu jeglicher Mitwirkung an der Tötung eines Mitmenschen
stehe, sei international vorbildlich und müsse weitergegangen werden. Das sagte der
Vorsitzende der Bischofskonferenz, Kardinal Christoph Schönborn, an diesem Freitag.
Diesen Appell lancieren die Bischöfe aber nicht zum ersten Mal: „Wir haben uns immer
wieder klar dafür ausgesprochen, einzelne Bischöfe, katholische Organisationen und
auch die Bischofskonferenz. Wir würden es begrüßen und hielten es für sinnvoll, dass
das in Verfassungsrang käme.“
Die Bischöfe lobten die Anstrengungen des österreichischen
Parlaments, die Hospiz- und Palliativversorgung auszubauen. Dazu wurde eine Enquetekommission
eingesetzt, die an diesem Freitag zu ihrer Auftaktveranstaltung zusammentrat und auch
externe Fachleute, darunter einige aus dem kirchlichen Bereich, hinzuzieht. „Wir
sind auch stolz, in einem Land zu leben, das sich ganz bewusst dazu entschieden hat,
mit Hilfe von Hospiz, Palliative Care und Patientenverfügung den Weg der menschenwürdigen
Begleitung am Lebensende zu gehen“, so Schönborn. Auch in Zeiten finanzieller und
zeitlicher Ressourcenknappheit müsse Solidarität mit Schwachen an erster Stelle stehen.
„Der österreichische Weg mit seinem klaren Ja zu Hospiz, Palliativmedizin und Behandlungsautonomie
und seinem genauso deutlichen Nein zu jeglicher Mitwirkung am der Tötung eines Mitmenschen
ist Vorbild und Auftrag zugleich.“
Beratungen zur Familiensynode So
wie die Bischöfe auf der außerordentlichen Synode zu Ehe und Familie in Rom kontrovers
diskutiert hatten, habe es auch in der Bischofskonferenz unterschiedliche Meinungen
zu den vorliegenden Themen gegeben, berichtete Schönborn weiter. Er verdeutlichte
einmal mehr das Spannungsfeld zwischen dem Hochhalten des Ehe-Ideals einschließlich
der Unauflöslichkeit einerseits und der aufmerksamen seelsorglichen Begleitung „unvollkommener"
Bindungsformen andererseits. Dass die Menschen immer weniger heiraten, sei kein Phänomen
allein des Westens, sondern ein weltweites Problem. Es gelte für die Kirche, die Menschen
zu begleiten auf dem Weg hin zur möglichen Verwirklichung des Ehe-Ideals.
Religionsfreiheit
und Islamgesetz Für die alles in allem zufriedenstellende Situation der
Religion in Österreich sei vor allem das österreichische Religionsrecht verantwortlich,
das international Vorbildwirkung habe, zeigte sich Schönborn überzeugt. Dieses Recht
sei getragen von einem positiven Begriff von Religionsfreiheit, der es der Kirche
auf vielfältige Weise ermögliche, in die Gesellschaft hinein zu wirken. Schönborn
wörtlich: „Die Kirche trägt und beseelt große Teile der Gesellschaft." Der Wiener
Erzbischof erläuterte zugleich, weshalb sich die Österreichische Bischofskonferenz
dazu entschlossen hatte, zum neuen Islamgesetz nicht offiziell Stellung zu nehmen.
Diese Vorgangsweise entspreche der bisherigen Gepflogenheit, wonach die Kirche in
der Regel keine Stellungnahme zu einem Gesetz abgibt, das eine andere Kirche, Religionsgesellschaft
oder religiöse Bekenntnisgemeinschaft betrifft.
Neue Bischöfe Auf
die in Österreich noch anstehenden Bischofsernennungen (Graz-Seckau und Militärdiözese)
angesprochen meinte Schönborn, dass im Vatikan derzeit rund 500 Bischofsernennungen
in der Warteschleife stünden. Deshalb sei wohl noch Geduld angebracht.