2014-11-07 13:56:53

Österreich: Bischofskonferenz will Verbot von Sterbehilfe in Verfassung


RealAudioMP3 Das Verbot von aktiver Sterbehilfe soll in die Verfassung aufgenommen werden. Diesen Wunsch bekräftigten die Bischöfe Österreichs zum Abschluss ihrer Herbstvollversammlung in Wien. Der österreichische Weg, der für ein deutliches Nein zu jeglicher Mitwirkung an der Tötung eines Mitmenschen stehe, sei international vorbildlich und müsse weitergegangen werden. Das sagte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Kardinal Christoph Schönborn, an diesem Freitag. Diesen Appell lancieren die Bischöfe aber nicht zum ersten Mal: „Wir haben uns immer wieder klar dafür ausgesprochen, einzelne Bischöfe, katholische Organisationen und auch die Bischofskonferenz. Wir würden es begrüßen und hielten es für sinnvoll, dass das in Verfassungsrang käme.“

Die Bischöfe lobten die Anstrengungen des österreichischen Parlaments, die Hospiz- und Palliativversorgung auszubauen. Dazu wurde eine Enquetekommission eingesetzt, die an diesem Freitag zu ihrer Auftaktveranstaltung zusammentrat und auch externe Fachleute, darunter einige aus dem kirchlichen Bereich, hinzuzieht. „Wir sind auch stolz, in einem Land zu leben, das sich ganz bewusst dazu entschieden hat, mit Hilfe von Hospiz, Palliative Care und Patientenverfügung den Weg der menschenwürdigen Begleitung am Lebensende zu gehen“, so Schönborn. Auch in Zeiten finanzieller und zeitlicher Ressourcenknappheit müsse Solidarität mit Schwachen an erster Stelle stehen. „Der österreichische Weg mit seinem klaren Ja zu Hospiz, Palliativmedizin und Behandlungsautonomie und seinem genauso deutlichen Nein zu jeglicher Mitwirkung am der Tötung eines Mitmenschen ist Vorbild und Auftrag zugleich.“


Beratungen zur Familiensynode
So wie die Bischöfe auf der außerordentlichen Synode zu Ehe und Familie in Rom kontrovers diskutiert hatten, habe es auch in der Bischofskonferenz unterschiedliche Meinungen zu den vorliegenden Themen gegeben, berichtete Schönborn weiter. Er verdeutlichte einmal mehr das Spannungsfeld zwischen dem Hochhalten des Ehe-Ideals einschließlich der Unauflöslichkeit einerseits und der aufmerksamen seelsorglichen Begleitung „unvollkommener" Bindungsformen andererseits. Dass die Menschen immer weniger heiraten, sei kein Phänomen allein des Westens, sondern ein weltweites Problem. Es gelte für die Kirche, die Menschen zu begleiten auf dem Weg hin zur möglichen Verwirklichung des Ehe-Ideals.

Religionsfreiheit und Islamgesetz
Für die alles in allem zufriedenstellende Situation der Religion in Österreich sei vor allem das österreichische Religionsrecht verantwortlich, das international Vorbildwirkung habe, zeigte sich Schönborn überzeugt. Dieses Recht sei getragen von einem positiven Begriff von Religionsfreiheit, der es der Kirche auf vielfältige Weise ermögliche, in die Gesellschaft hinein zu wirken. Schönborn wörtlich: „Die Kirche trägt und beseelt große Teile der Gesellschaft." Der Wiener Erzbischof erläuterte zugleich, weshalb sich die Österreichische Bischofskonferenz dazu entschlossen hatte, zum neuen Islamgesetz nicht offiziell Stellung zu nehmen. Diese Vorgangsweise entspreche der bisherigen Gepflogenheit, wonach die Kirche in der Regel keine Stellungnahme zu einem Gesetz abgibt, das eine andere Kirche, Religionsgesellschaft oder religiöse Bekenntnisgemeinschaft betrifft.

Neue Bischöfe
Auf die in Österreich noch anstehenden Bischofsernennungen (Graz-Seckau und Militärdiözese) angesprochen meinte Schönborn, dass im Vatikan derzeit rund 500 Bischofsernennungen in der Warteschleife stünden. Deshalb sei wohl noch Geduld angebracht.

(kap 07.11.2014 ord)








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