Schweiz: „Segen für Homosexuelle ist nicht gleich Eheschließung“
Eine Segnung für ein homosexuelles Paar kann auf keinen Fall mit einer Eheschließung
gleichgesetzt werden. Das betont Martin Kopp, Generalvikar für die Zentralschweiz,
im Gespräch mit der „Neuen Luzerner Zeitung“. Im Kanton Uri hatte ein lesbisches Paar
im Oktober einen Segen durch einen Priester erhalten; die Geste hatte für Verwirrung
und Verärgerung gesorgt. Zu Unrecht, beteuert Kopp: Ein solcher Segen bedeute nicht
gleich, dass die katholische Kirche eine homosexuelle „Ehe“ toleriere. Die Diözese
Chur stellte indes klar, dass ein Segen nicht einem homosexuellen Paar gegeben werden
könne, wohl aber individuellen Menschen „unabhängig von ihrer Lebenslage“.