Der Heilige Stuhl hat erneut bekräftigt, dass er Kinderschutz-Prinzipien vor allem
auf seinem eigenen Territorium umsetzen kann, aber nicht auf dem Territorium anderer
Staaten. Als Unterzeichnerstaat der UNO-Konvention für die Rechte des Kindes ließ
er jetzt dem verantwortlichen UNO-Komitee in Genf einen Kommentar zukommen. Dieser
Kommentar betont, dass der Vatikan sich um eine Umsetzung des in der Konvention geforderten
Kinderschutzes „vor allem auf dem Territorium des Vatikanstaates“ bemühe, „über das
der Heilige Stuhl volle Souveränität besitzt“. Darüber hinaus bekenne sich der Vatikan
„allen Menschen guten Willens gegenüber zu in der Resolution niedergelegten Prinzipien“.
Er versuche auch die Ortskirchen in diesem Sinn zu beeinflussen, „die in verschiedenen
Staaten mit verschiedenen Rechtssystemen leben“.
Der Heilige Stuhl habe aber
„nicht die Fähigkeit oder rechtliche Verpflichtung, die Kinderschutz-Prinzipien lokalen
katholischen Kirchen und Institutionen, die in anderen Staaten präsent sind, aufzuerlegen“.
Diese Ortskirchen oder –einrichtungen müssten sich „an die jeweiligen nationalen Gesetze
halten“. Wörtlich bekräftigt das Vatikan-Papier: „Der Heilige Stuhl ist sich im klaren
darüber, dass ein Versuch, die Kinderschutz-Konvention auf dem Territorium anderer
Staaten durchzusetzen, eine Verletzung des Prinzips der Nichteinmischung in die inneren
Angelegenheiten von Staaten darstellen könnte.“
Der Text wirft dem UNO-Kinderschutzkomitee
vor, in seinen Schlußfolgerungen, die im Februar veröffentlicht wurden, die Begriffe
„Heiliger Stuhl“, „Vatikanstaat“ und „Weltkirche“ immer wieder durcheinanderzubringen.
Außerdem werde das Kirchenrecht – auch das sei nicht zulässig und führe zu Verwirrung
– einfach auf eine Stufe mit nationalen Gesetzgebungen gestellt. Der Vatikan bekennt
sich erneut zu Kinderschutz als einer „Priorität“; er werde alle Prinzipien der UNO-Konvention
umsetzen, aber eben „entsprechend seiner spezifischen Natur und Mission“.