2014-09-26 12:45:50

Kardinal Marx: „Transparenz bei der Offenlegung der Kirchenfinanzen“


RealAudioMP3 Vier Tage lang haben die katholischen Bischöfe in Fulda diskutiert und getagt. Zum Abschluss der Herbstvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz fasste der neue Vorsitzende, Kardinal Reinhard Marx, am Freitag bei der Abschlusspressekonferenz die wichtigsten Themen zusammen.

Kritik an Medienberichte über Kirchenfinanzen

Eine mangelnde Differenzierung und fehlende Fachkompetenz in Medienberichten über die Kirchenfinanzen beklagt Kardinal Reinhard Marx. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz sagte am Freitag in Fulda vor Journalisten, manche Berichte - auch im öffentlich-rechtlichen Fernsehen - ließen Fachwissen vermissen. Es werde zu wenig unterschieden zwischen dem Mitgliedsbeitrag in Form der Kirchensteuer, Zuwendungen des Staates und der Refinanzierung kirchlicher Einrichtungen, die gesamtgesellschaftliche Aufgaben übernehmen. Marx forderte die Journalisten auf, sich der intellektuellen Herausforderung zu stellen und anzuerkennen, dass die Kirche „nicht wie eine Wurstfabrik“ funktioniere. Mehr Transparenz bei der Offenlegung der Kirchenfinanzen sei notwendig, dies sei aber angesichts der Komplexität der Kirche mit ihren vielen Untergliederungen in Pfarreien und anderen Einrichtungen schwer. Marx kündigte an, es werde spätestens bis 2016 deutliche Fortschritte bei der Offenlegung geben.

Kirchenaustritte sind Folge der Freiheit
Kardinal Marx sprach sich gegen eine kurzsichtige Interpretation der hohen Kirchenaustrittszahlen in Deutschland aus. Es sei sinnlos, Kirchenaustritte nur als Folge aktueller Ereignisse zu interpretieren, sagte der Münchner Kardinal in Fulda. In Wahrheit erlebe die Kirche derzeit die Konsequenzen eines epochalen gesellschaftlichen Umbruchs. Noch nie zuvor hätten die Menschen weitgehende Wahlfreiheit für fast alle Aspekte ihres Lebens gehabt. Es sei unvermeidlich, dass sich dies auch auf die Mitgliedschaft in den Kirchen auswirke. Marx betonte, dass die Freiheit in der Gesellschaft ein großen Fortschritt sei. Die Kirche solle nicht die Vergangenheit des christlichen Abendlandes verherrlichen und nach einer „Rückeroberung verlorener Gebiete“ streben. Vielmehr müsse sie den freien Menschen klarmachen, dass die Kirche für sie eine Hilfe und Stärkung sein könne. In den Gemeinden müssten die Menschen erfahren, dass „der Glaube gut tut“.
Ziel der Kircheneinheit
Die deutschen Bischöfe halten trotz jüngster Verwerfungen in den Beziehungen mit der evangelischen Kirche in Deutschland am Ziel der Kircheneinheit fest. In einem am Freitag in Fulda veröffentlichten Wort zur Ökumene betonen sie, dass die katholische Kirche den vom Zweiten Vatikanischen Konzil vor 50 Jahren begonnenen Weg zur Wiedergewinnung der kirchlichen Einheit fortsetzen wolle. Dabei gehe es sowohl um die vor fast 1.000 Jahren zerbrochene Gemeinschaft zwischen den Kirchen des Ostens und des Westens als auch um die „Anfragen der Reformation“, deren 500. Jahrestag im Jahr 2017 begangen wird.

Bischöfe pochen auf Inzestverbot

Die deutschen Bischöfe fordern die Beibehaltung des im deutschen Strafgesetzbuch geregelten Inzestverbots. Mit Nachdruck wandte sich der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, am Freitag in Fulda gegen das Votum des Deutschen Ethikrats für eine weitgehende Straflosigkeit einvernehmlicher sexueller Handlungen unter erwachsenen Geschwistern. Er betonte, eine strafrechtseinschränkende Änderung oder gar eine Aufhebung des Inzestverbots wäre ein irritierendes rechtspolitisches Signal und eine gesellschaftliche Tabuverletzung. Davon würde eine Relativierung und Schwächung des verfassungsrechtlich legitimen und ethisch bedeutsamen Schutzguts der Integrität der Familie ausgehen.

Die Bischofskonferenz, so der Kardinal, identifiziere sich klar mit dem starken abweichenden Votum von neun Mitgliedern des Ethikrats und mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von 2008. An Bundesregierung und Bundestag appellierte Marx, von der vom Ethikrat empfohlenen Änderung der Rechtsbestimmungen zum Inzestverbot Abstand zu nehmen.

Der Ethikrat hatte seine Stellungnahme zum Inzestverbot am Mittwoch abgegeben. 14 seiner Mitglieder gaben dem sexuellen Selbstbestimmungsrecht erwachsener Geschwister den Vorrang vor anderen Rechtsgütern. Neun Mitglieder dagegen machten deutlich, dass ihrer Meinung nach eine Revision des hier maßgeblichen Strafrechtsparagrafen 173 das „zentrale Schutzgut“ der Familie verletze. Drei Mitglieder enthielten sich der Stimme. Die Empfehlungen des Ethikrates sind für den Gesetzgeber nicht bindend.

(pm/kna/dbk 26.09.2014 mg)








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