Der Vatikan will zum Jahresende rund 50 römischen Vertragshändlern die Konzession
für die Erstellung und Verbreitung von päpstlichen Segensformularen entziehen. Die
Bildblätter mit dem Konterfei des Papstes, deren Erlös der Armenhilfe des Papstes
zugutekommen soll, werden dann nur noch direkt beim vatikanischen Almosenamt erhältlich
sein. Gegen die Entscheidung des Vatikans, die den Händlern bereits am 12. April schriftlich
mitgeteilt wurde, haben diese sich in einem am Wochenende von italienischen Medien
veröffentlichten Brief an den Papst gewandt. Die betroffenen Geschäfte äußern in den
Schreiben ihre Sorge um Einnahmen und Arbeitsplätze. Bislang waren die mitunter kunstvoll
gestalteten päpstlichen Segenswünsche für Hochzeiten, Erstkommunion und Todesfälle
zum Preis von umgerechnet 10 bis 60 Franken in den Devotionalienläden rund um den
Vatikan zu erwerben. Eine festgelegte Summe zwischen umgerechnet 4 und 6 Franken floss
an das Almosenamt, der Rest ging für Material, Kunstschreiber, Vertrieb und Porto
drauf - und ließ einen beachtlichen Profit.
340.000 Exemplare verkauft
Italienischen
Medien zufolge sollen im Jahr 2013 rund 340.000 Exemplare verkauft worden sein - was
freilich auch dem Boom um den Pontifikatswechsel geschuldet war. Die reinen Sach-
und Arbeitskosten für die Händler beziffert die Tageszeitung „La Stampa“ in ihrer
Sonntagsausgaben umgerechnet auf rund zwölf Franken.
Papst Leo XXIII. (1878-1903)
hatte diesen Verkauf von Segenswünschen für bestimmte kirchliche Anlässe zum Zwecke
der Wohltätigkeit gestattet und ausgesuchten Händlern unter strengen Auflagen überlassen.
Künftig soll der Erlös laut dem vatikanischen Almosenmeister Bischof Konrad Krajewski
unmittelbarer der Armenfürsorge zufließen. Die Pergamente sollen dazu von Ordensfrauen
in Klausurklöstern angefertigt und nur noch über das Almosenamt vertrieben werden.