Zum Ablauf der zweimonatigen Berufungsfrist hat der ehemalige polnische Erzbischof
und Kuriendiplomat Josef Wesolowski Berufung gegen das Urteil der Glaubenskongregation
gegen ihn eingelegt. Das sagte Vatikansprecher Pater Federico Lombardi an diesem Montag
gegenüber Journalisten. In erster Instanz war er am 27. Juni dieses Jahres aus dem
Klerikerstand entlassen worden. Die Vorwürfe lauteten auf sexuellen Missbrauch Minderjähriger
während seiner Zeit als Nuntius in der Dominikanischen Republik. Das Urteil der Glaubenskongregation
stellt die kirchenrechtliche Behandlung des Falles dar, strafrechtlich muss sich Wesolowski
noch vor den zuständigen Gerichten des Vatikans verantworten. Der ehemalige Bischof
ist Staatsbürger des Vatikan.
Die Verhandlung in zweiter Instanz werde sehr
bald aufgenommen, so Lombardi, wahrscheinlich noch im Oktober dieses Jahres. Der Vatikan
habe kein Interesse daran, den Fall zuzudecken, fügte er mit Verweis auf Medienberichte
in den USA an, im Gegenteil, der Vatikan akzeptiere voll und ganz die Verantwortung
in diesem Fall. Papst Franziskus werde laufend informiert und habe bekräftigt, dass
alle gerechte und notwendige Strenge in diesem Fall angewendet werde.