Schweiz: Amnesty International kritisiert Burka-Verbot
Als harten Schlag gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und auf Religionsfreiheit
bezeichnet Amnesty International das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
zum Burkaverbot. Das Straßburger Urteil vom Dienstag stützt das in Frankreich seit
2011 geltende Verbot der Vollverschleierung. Frauen, die dort in der Öffentlichkeit
mit einer Ganzkörperverschleierung auftreten, müssen mit einem Bußgeld von 150 Euro
oder einer Verpflichtung zu Kursen in Staatskunde rechnen. Das Tragen einer Vollverschleierung
verstoße gegen gesellschaftliche Normen und beeinträchtige das soziale Zusammenleben,
begründete der Gerichtshof sein Urteil.
Burka-Verbot auch in der Schweiz? Auch
in der Schweiz gibt es Bestrebungen, das Tragen der Burka zu verbieten. Das „Egerkinger
Komitee“ möchte dies mit einer Volksinitiative durchsetzen und sieht sich nun durch
das Urteil in seinem Vorhaben bestärkt. Dies erklärte der Präsident des Komitees und
SVP-Nationalrat, Walter Wobmann. Der Leiter des Europa- und Zentralasien-Programms
von Amnesty International, John Dalhuisen, kritisierte hingegen das Urteil scharf:
„Eine solche Argumentation muss alle, welche die Meinungsäußerungsfreiheit als grundlegenden
Wert hoch halten, zutiefst beunruhigen“. Auch die Schweizer Abteilung des Vereins
für Menschenrechte „Humanrights“ empfindet das Verbot als Eingriff in Grundrechte.
Es schränke die persönliche Freiheit von Frauen ein, die freiwillig eine Burka oder
den Niqab tragen. Für den Verein „Islamischer Zentralrat Schweiz“ bedeute das Urteil
eine Ausgrenzung europäischer Muslime und sei eine Konsequenz der europaweit vorrückenden
Islamophobie.