2014-07-03 12:27:52

Schweiz: Amnesty International kritisiert Burka-Verbot


Als harten Schlag gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und auf Religionsfreiheit bezeichnet Amnesty International das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Burkaverbot. Das Straßburger Urteil vom Dienstag stützt das in Frankreich seit 2011 geltende Verbot der Vollverschleierung. Frauen, die dort in der Öffentlichkeit mit einer Ganzkörperverschleierung auftreten, müssen mit einem Bußgeld von 150 Euro oder einer Verpflichtung zu Kursen in Staatskunde rechnen. Das Tragen einer Vollverschleierung verstoße gegen gesellschaftliche Normen und beeinträchtige das soziale Zusammenleben, begründete der Gerichtshof sein Urteil.

Burka-Verbot auch in der Schweiz?
Auch in der Schweiz gibt es Bestrebungen, das Tragen der Burka zu verbieten. Das „Egerkinger Komitee“ möchte dies mit einer Volksinitiative durchsetzen und sieht sich nun durch das Urteil in seinem Vorhaben bestärkt. Dies erklärte der Präsident des Komitees und SVP-Nationalrat, Walter Wobmann. Der Leiter des Europa- und Zentralasien-Programms von Amnesty International, John Dalhuisen, kritisierte hingegen das Urteil scharf: „Eine solche Argumentation muss alle, welche die Meinungsäußerungsfreiheit als grundlegenden Wert hoch halten, zutiefst beunruhigen“. Auch die Schweizer Abteilung des Vereins für Menschenrechte „Humanrights“ empfindet das Verbot als Eingriff in Grundrechte. Es schränke die persönliche Freiheit von Frauen ein, die freiwillig eine Burka oder den Niqab tragen. Für den Verein „Islamischer Zentralrat Schweiz“ bedeute das Urteil eine Ausgrenzung europäischer Muslime und sei eine Konsequenz der europaweit vorrückenden Islamophobie.

(kipa 03.07.2014 kp)








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