Dominikanische Republik will Missbrauchs-Priester nicht selber vor Gericht stellen
Die Dominikanische Republik will wegen des nach Missbrauchsvorwürfen abberufenen ehemaligen
Vatikan-Botschafters Jozef Wesolowski keinen Auslieferungsantrag an den Vatikan stellen.
Das sagte der dominikanische Generalstaatsanwalt. Die Tageszeitung „Diario Libre“
zitiert ihn mit den Worten: „Das beste wäre gewesen, wenn er hier hätte verurteilt
werden können, aber das Gesetz verbietet es uns.“ Dem internationalen Diplomatenrecht
zufolge ist die Justiz des entsendenden Staates für die rechtliche Ahndung der Straftat
eines Botschafters zuständig. Am vergangenen Freitag war bekannt geworden, dass Papst
Franziskus den früheren Vatikan-Botschafter in der Dominikanischen Republik aus dem
Klerikerstand entlassen hat. Der polnische Erzbischof soll während seiner Zeit als
Nuntius zwischen 2008 und 2013 sieben Kinder in kirchlichen Einrichtungen sexuell
missbraucht haben. Wesolowksi hat zwei Monate Berufungsfrist. Sobald das Urteil rechtskräftig
wird, soll das Strafverfahren bei den vatikanischen Instanzen fortgesetzt werden.
Eine Auslieferung an die polnische Justiz, die ebenfalls Ermittlungen eingeleitet
hatte, hatte der Vatikan abgelehnt.