In La Paz hat die Abgeordnetenkammer einen Gesetzentwurf angenommen, wonach Kinder
ab 14 Jahren auf eigenen Wunsch und auf „eigene Rechnung“, also außerhalb der Familie,
arbeiten dürfen. Dafür müssen sie lediglich eine Sondergenehmigung vorweisen, berichtet
an diesem Samstag die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Sollte der Senat dieses
Gesetz annehmen, würde es im August 2015 rechtskräftig werden. Ein weiterer Gesetzesentwurf
soll Kinderarbeit von einem Alter von zehn Jahren an mit Erlaubnis des „Amtes zum
Schutz des Kindes“ genehmigen.