Das Oberste Gericht hat in dritter Instanz ein Verbot für die katholische Wochenzeitung
„Herald“ bestätigt: Sie darf Gott nicht „Allah“ nennen. Der Berufungsantrag war vom
Erzbistum Kuala Lumpur eingerichtet worden, es ist jetzt sehr enttäuscht. Der Rechtsstreit
begann 2009, nachdem das Innenministerium ein entsprechendes Verbot ausgesprochen
hatte und die Wochenzeitung dagegen Berufung einlegte. In erster Instanz wurde das
Berufungsverfahren Ende 2009 zugunsten der Katholiken entschieden. Das Berufungsgericht
widerrief das erste Urteil jedoch im Oktober 2013. Nun lehnten sieben Richter des
Obersten Gerichts den Antrag mit vier gegen drei Stimmen endgültig ab. Doch die Anwälte
der katholischen Kirche ziehen die Möglichkeit eines Antrags auf Revision in Betracht.
Der Vorsitzende der Malaysischen Bischofskonferenz, Bischof Paul Tan von Melaka-Johor,
beklagt die „mangelnde Unparteilichkeit der Richter“. Das Urteil betreffe jedoch ausschließlich
die Veröffentlichungen des „Herald“. „Es bedeutet nicht, dass andere Nichtmuslime
den Begriff Allah nicht benutzen dürfen“, so der Bischof. Die interkonfessionelle
„Christliche Föderation in Malaysia“ zeigt sich sehr enttäuscht. Das Urteil werde
„negative Auswirkungen auf die Religionsfreiheit für Christen in Malaysia haben“,
so die Föderation.
Unser Bild zeigt die Reaktion einer Muslima in Malaysia
nach Bestätigung des Allah-Verbotes durch das Oberste Gericht. (fides 23.06.2014
sk)